Klimaschädliche Kältemittel werden verboten — was das für Ihren Betrieb heißt
Die EU nimmt die gängigen Klima- und Kälte-Kältemittel schrittweise vom Markt. Wer früh die richtigen Geräte anbietet und Kunden rechtzeitig umstellt, gewinnt — wer zu lange bei R410A bleibt, sitzt bald auf schwer wartbarer Technik.
Die große Welle: Die meisten kleinen Klimageräte, Wärmepumpen und Kälteanlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel dürfen nicht mehr neu verkauft werden.
- Klimaschädliche Kältemittel — allen voran R410A — werden nach festem Fahrplan verboten. Im Neugeschäft ab 2025, die große Welle 2027.
- Der Grund: Die EU halbiert bis 2030 die verfügbare Menge — das macht diese Kältemittel knapp und teuer.
- Der Ausweg: früh auf R32 und natürliche Kältemittel (R290, CO₂) umsteigen — die sind vom Verbot ausgenommen.
Was passiert
- Seit März 2024 gilt die neue F-Gase-Verordnung. Sie verknappt klimaschädliche Kältemittel EU-weit und verbietet sie schrittweise im Neugeschäft. [EUR-Lex VO 2024/573]
- Die verfügbare Menge sinkt drastisch: von 82 Mio. t (2023) auf 43 Mio. t ab 2025 — bis 2030 noch einmal auf rund 9 Mio. t (CO₂-Äquivalent). Das heißt: Knappheit und steigende Preise bei Hoch-GWP-Kältemitteln. [General Gas / UBA, Anhang VII]
- Neu: Auch die klimafreundlicheren HFO (z. B. R1234yf) fallen jetzt unter die Dichtheits-Prüfpflichten. [BFS Kälte-Klima-Technik]
Der Fahrplan — ein Blick, ein Jahr
Jedes Datum = Verbot, solche Geräte noch neu zu verkaufen. Bestehende Anlagen laufen weiter.
Welches Kältemittel — und wie lange noch
| Kältemittel | Was Sie wissen müssen |
|---|---|
| R290 (Propan) | sicher Natürlich, kein Verbot in Sicht — die Zukunft bei Wärmepumpen. |
| R32 | länger nutzbar Liegt knapp unter der kritischen Grenze — fällt erst ab 2033/2035. |
| R410A | läuft aus Neugeschäft-Verbote ab 2025/2029. Jetzt aus dem Angebot nehmen. |
| R404A | zuerst raus Darf seit 2025 nicht mehr nachgefüllt werden. |
Faustregel: Je höher der Treibhaus-Wert (GWP), desto früher das Verbot. R410A hat GWP 2.088, R32 nur 675, R290 praktisch null. [Quelle: EUR-Lex Anhang I · Forum Verlag]
Bestandsanlagen & Pflichten — das Wichtigste
- Wartung: R404A darf seit 2025 nicht mehr nachgefüllt werden; ab 2026 gilt das auch für die klimaschädlichsten Neuware-Kältemittel bei Klima & Wärmepumpen. R410A bleibt vorerst wartbar. [EUR-Lex, Art. 13]
- Zertifikate: Bestehende Sachkunde bleibt bis 2029 gültig — danach ist eine Auffrischung Pflicht. [ChemKlimaschutzV / LfU Bayern]
- Ein Blick voraus: Auch die HFO-Alternativen (z. B. R1234yf) könnten später über die PFAS-Regeln eingeschränkt werden. Natürliche Kältemittel (R290, CO₂) gehen beiden Regulierungswellen aus dem Weg. [ECHA]
Was Sie jetzt tun sollten
Das Verbot kommt für alle gleich. Der Unterschied macht, wer seinen Betrieb früher darauf ausrichtet. Drei Schritte:
R410A & R404A aus dem Angebot nehmen
Diese Kältemittel werden knapp und teuer. Neue Angebote auf R32 und natürliche Kältemittel umstellen — bevor Lieferengpässe die Preise machen.
Kunden mit dem Fahrplan abholen
2027 ist echte, ehrliche Dringlichkeit — kein Verkaufstrick. Wer heute eine R410A-Anlage kauft, sitzt morgen auf schwer wartbarer Technik. Ihr stärkstes Argument für den Umstieg.
Beim natürlichen Kältemittel früh dabei sein
R290-Wärmepumpen und CO₂-Kälte sind die Zukunft. Wer jetzt Know-how und Zertifikate aufbaut, hat den Vorsprung, wenn alle umsteigen müssen.
Diese Umstellung bringt eine Welle an Austausch- und Beratungsbedarf. Wer seine Kunden zuerst erreicht und den Wechsel sauber erklärt, macht daraus Aufträge — statt dem Preis- und Liefer-Chaos hinterherzulaufen.
Digitalisierungsgespräch vereinbaren →- Alle Angaben auf Basis der genannten Quellen, Stand 09.07.2026 — ohne Gewähr, keine Rechts- oder Förderberatung.
- Maßgeblich ist der Verordnungstext (EU) 2024/573 bei EUR-Lex; die genaue Einordnung im Einzelfall (Anlagentyp, Füllmenge, Kältemittel) ist individuell zu prüfen.
