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salesclub · Marktbriefing Stand 05.08.2026 · GModG

Ab 2,5 zahlt der Mieter mit — darunter zahlt dein Kunde allein

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist verkündet. Für Vermieter hängt an einer einzigen Zahl, ob sich die Wärmepumpe rechnet: der Jahresarbeitszahl. Ab 2,5 darf er die vollen Kosten umlegen, darunter nur die Hälfte. Die Zahl entsteht bei deiner Auslegung — nicht beim Steuerberater.

Das GModG wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Schlagzeilen drehen sich um den Wegfall der 65-Prozent-Regel.

Für dein Geschäft mit Vermietern ist eine andere Stelle wichtiger: § 559f BGB. Sie entscheidet, wie viel von einer Wärmepumpe auf die Miete umgelegt werden darf.

Die Regel ist nicht neu. Sie ist aus dem GEG ins BGB umgezogen — und gilt unverändert weiter. Genau deshalb kennt sie kaum jemand.

2,5JAZ
Ab dieser Jahresarbeitszahl darf ein Vermieter die vollen Kosten der Wärmepumpe auf die Miete umlegen
50%
So viel der Kosten bleibt beim Eigentümer hängen, wenn die 2,5 nicht nachgewiesen wird
1.11.2026
Ab diesem Tag gelten die Kernregeln des GModG zum Heizungstausch
§ 559f BGB in der Fassung des GModG, BGBl. I Nr. 226 vom 28.07.2026 — inhaltlich unverändert aus § 71o GEG übernommen · § 559f BGB (GModG), BGBl. I Nr. 226 vom 28.07.2026 · GModG, gestaffeltes Inkrafttreten — BGBl. I Nr. 226 vom 28.07.2026
Kurz gesagt — wenn du nur das hier liest
  1. Baut ein Vermieter eine elektrische Wärmepumpe ein, darf er die Kosten nur dann in voller Höhe auf die Miete umlegen, wenn eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachgewiesen ist.
  2. Wird die 2,5 nicht erreicht, ist nur die Hälfte der Kosten umlagefähig. Die andere Hälfte bleibt beim Eigentümer.
  3. Inhaltlich ist das die alte Regel aus § 71o GEG, wortgleich ins BGB übernommen — kein neues Recht, aber ein neuer Fundort.
  4. Die Jahresarbeitszahl ist ein Ergebnis von Auslegung, Vorlauftemperatur und Hydraulik. Sie entsteht auf deiner Baustelle, nicht im Mietvertrag.
Kernregeln greifen
01.11.2026

Ab dem 1. November 2026 gelten die zentralen Änderungen zum Heizungstausch: Der Zwang zu 65 Prozent erneuerbarer Energie entfällt, dafür startet die stufenweise Pflicht zu klimaneutralen Brennstoffen. Die Umlage-Regel für Wärmepumpen gilt unverändert fort.1

01

Die Regel, die im Umzug untergegangen ist

BGBl. I Nr. 226 · dejure.org

Am 28. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt erschienen (BGBl. I Nr. 226, ausgefertigt am 23.07.2026). Berichtet wurde vor allem über das, was wegfällt: die Pflicht, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energie einzusetzen.1

Weniger beachtet wurde eine Verschiebung. Die Regel zur Modernisierungsumlage nach dem Einbau einer elektrischen Wärmepumpe stand bisher in § 71o GEG. Sie steht jetzt in § 559f BGB — inhaltlich fast wortgleich, aber an einem anderen Ort.

Für die Praxis heißt das: Es ist kein neues Recht, auf das man sich vorbereiten müsste. Es ist geltendes Recht, das schwerer zu finden ist als vorher. Wer im GEG nachschlägt, findet nichts mehr.

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Was § 559f BGB für deinen Kunden bedeutet

§ 559f BGB (GModG)

Baut ein Vermieter in ein bestehendes Gebäude eine elektrische Wärmepumpe ein, darf er die Kosten dieser Modernisierung nur dann in voller Höhe auf die Miete umlegen, wenn für die Anlage eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachgewiesen ist.

Wird dieser Wert nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, ist nur die Hälfte der Kosten umlagefähig. Die andere Hälfte trägt der Eigentümer selbst.

Die Jahresarbeitszahl ist kein Papierwert. Sie ergibt sich aus Auslegung, Vorlauftemperatur, Hydraulik und dem tatsächlichen Betrieb. Ob dein Kunde die 2,5 erreicht, entscheidet sich auf deiner Baustelle — Monate bevor die erste Mieterhöhung geschrieben wird.
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Warum das ein Verkaufsargument ist, kein Kleingedrucktes

Einordnung

Ein Vermieter, der eine Wärmepumpe einbauen lässt, rechnet mit der Umlage. Erfährt er erst hinterher, dass nur die Hälfte zulässig ist, war die Rechnung falsch — und der Ärger landet bei dem, der eingebaut hat.

Umgekehrt: Wer die 2,5 von Anfang an als Planungsziel benennt und den Nachweis mitliefert, verkauft keine Anlage, sondern eine belastbare Rechnung. Das ist ein anderes Gespräch als ein Preisvergleich.

Bei Bestandsgebäuden mit hohen Vorlauftemperaturen ist die 2,5 kein Selbstläufer. Genau dort liegt der Unterschied zwischen einer Anlage, die passt, und einer, die eingebaut wurde.

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Was sich sonst ändert — und ab wann

GModG · gestaffeltes Inkrafttreten

Die Kernregeln zum Heizungstausch gelten ab dem 1. November 2026: Der Zwang zu 65 Prozent erneuerbarer Energie entfällt ersatzlos, an seine Stelle tritt Technologieoffenheit.1

Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen steigt dafür der Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe stufenweise. Thermische Solaranlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung können diese Stufen bis 2035 gleichwertig ersetzen.

Ebenfalls entfallen ist die Pflicht zur Beratung vor dem Einbau einer fossilen Heizung. Die Förderung über die KfW bleibt vom GModG unberührt — die Sätze regelt die Förderrichtlinie separat, nicht dieses Gesetz.

Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe bei neu eingebauten fossilen Heizungen
Thermische Solaranlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung können die Stufen bis 2035 gleichwertig ersetzen.
Quelle: GModG, BGBl. I Nr. 226 vom 28.07.2026 — Stufen laut verkündeter Fassung
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Zwei Vorbehalte, die dazugehören

§ 9 GModG · beck-aktuell 03.08.2026

Erstens: Das GModG enthält in § 9 eine Länderöffnungsklausel. Einzelne Bundesländer können strengere Anforderungen beibehalten oder erlassen. Eine bundesweit pauschale Aussage zur Rechtslage wird damit unvollständig, sobald ein Land eigene Vorgaben macht — für das eigene Bundesland lohnt der Blick.

Zweitens: Die Deutsche Umwelthilfe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angekündigt. Sie ist bislang nicht eingereicht; geplant ist die Einreichung im September 2026. Eine angekündigte Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung — das Gesetz gilt ab den genannten Stichtagen unverändert.

Nicht verwechseln: Eine andere Verfassungsklage zum GEG-Verfahren von 2023 wurde am 23.07.2026 abgewiesen. Sie betraf das alte Verfahren, nicht das GModG.

Wenn du nur eins mitnimmst

Frag bei jedem Wärmepumpen-Angebot an einen Vermieter zuerst, ob eine Jahresarbeitszahl von 2,5 erreichbar ist — und schreib die Antwort ins Angebot. Damit verkaufst du seine Rechnung, nicht nur deine Anlage.

Porträt Felix Udo Werner
Felix Udo Werner
Gründer, salesclub

salesclub arbeitet mit Energietechnik-Betrieben an Vertrieb und Digitalisierung — aus dieser Arbeit entstehen diese Marktbriefings.

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salesclub · Einschätzung

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Stand & Gewähr

Stand 05.08.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Belege

Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.

  1. Quelle: GModG, verkündete Fassung, BGBl. I Nr. 226 vom 28.07.2026