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salesclub · Marktbriefing Stand 22.07.2026 · BEG-Reform

Unter 30.000 Euro ist dein iSFP-Bonus seit dem 21. Juli null

Seit der BEG-Reform gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozent nur noch ab 30.000 Euro förderfähigem Volumen — und nur auf den Teil darüber. Bei der kleinen Dämmung ist er weg. Der eigentliche Hebel war ohnehin nie der Bonus, sondern die 60.000-Euro-Grenze, die der iSFP freischaltet. Wer das versteht, verkauft den Fahrplan statt der Einzelmaßnahme.

Zoom kurz raus: Der iSFP-Bonus war nie der große Hebel in der Sanierung — die Fördergrenze ist es. Die BEG-Reform vom 21. Juli macht genau das sichtbar. Wer seinem Kunden weiter „5 Prozent obendrauf“ verspricht, verkauft eine Faustformel, die es so nicht mehr gibt. — Nora, Product Owner Energieberatung

Das trifft jeden Betrieb, der an der Hülle arbeitet — Dämmung, Fenster, sommerlicher Wärmeschutz. Und nicht dein Kunde verliert hier zuerst, sondern dein Angebot verliert seine Verlässlichkeit, wenn im Bescheid weniger steht, als du versprochen hast.

Ich zeige dir unten nicht nur, was sich geändert hat — sondern was du damit machst: im Kundengespräch, im Team, im Betrieb. Am Ende sage ich dir klar, was ich an deiner Stelle täte. Den Antrag und den Einzelfall macht ein in der Energie-Effizienz-Experten-Liste geführter Berater — das ordne ich hier ein, ich ersetze es nicht.

0 €
iSFP-Bonus, wenn dein Auftrag unter 30.000 € bleibt
1.500 €
mehr bringt der Bonus auch beim größten Auftrag nicht (Einfamilienhaus)
4.500 €
Grundförderung lässt dein Kunde ohne iSFP liegen (erste WE)
BAFA Gebäudehülle, abgerufen 22.07.2026 · eigene Rechnung aus den BAFA-Sätzen
Kurz gesagt — wenn du nur das hier liest
  1. Seit dem 21. Juli gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozent nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro — und nur auf den Betrag, der darüber liegt.
  2. Unter 30.000 Euro Auftragsvolumen ist der Bonus null. Die Faustformel „5 Prozent iSFP-Bonus obendrauf“ stimmt nicht mehr.
  3. Selbst am Maximum bringt der Bonus höchstens 1.500 Euro — 5 Prozent auf die 30.000 Euro zwischen der Schwelle und der 60.000-Euro-Grenze (erste Wohneinheit).
  4. Der eigentliche Hebel des iSFP ist nicht der Bonus, sondern dass er die Förder-Höchstgrenze für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro hebt — allein das sind 4.500 Euro mehr Grundförderung.
  5. Nutz das im Kundengespräch (Fahrplan statt Einzelmaßnahme), im Team (brief deine Angebots-Schreiber auf die Schwelle) und im Betrieb (alte Angebotsvorlagen aufräumen).
01

Was sich am 21. Juli geändert hat — und warum deine Faustformel jetzt falsch ist

BAFA Gebäudehülle · BAFA Förderprogramm im Überblick (abgerufen 22.07.2026)

Bevor du dem Kunden „plus iSFP-Bonus“ auf die Dämmung schreibst — eine Frage: Wie groß ist der Auftrag? Seit dem 21. Juli entscheidet genau das, ob der Bonus überhaupt existiert.

iSFP-Bonus in Euro — je nach förderfähigem Auftragsvolumen (erste Wohneinheit)
Rechnung: Bonus = 5 % × (förderfähiges Volumen − 30.000 €), gedeckelt beim Anteil bis 60.000 €. 20.000 € → 0 €; 30.000 € → 0 €; 45.000 € − 30.000 € = 15.000 €, davon 5 % = 750 €; 60.000 € − 30.000 € = 30.000 €, davon 5 % = 1.500 €.
Quelle: eigene Rechnung aus den belegten BAFA-Sätzen: Grundförderung 15 %, iSFP-Bonus 5 % nur auf den Betrag oberhalb des Mindestinvestitionsvolumens von 30.000 €, Höchstgrenze 60.000 € mit iSFP — jeweils erste Wohneinheit (BAFA Gebäudehülle, 22.07.2026).

Die BAFA schreibt es selbst: „Der Bonus von 5 % für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt.“ Und weiter: „Der iSFP-Bonus entfällt dabei nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.“1

Dass das neu ist, sagt die BAFA auch: In der Programmübersicht steht die Änderung ausdrücklich als „Neue Bedingungen für den iSFP-Bonus“.2

„5 Prozent iSFP-Bonus obendrauf“ — diese Faustformel ist seit dem 21. Juli falsch.

Im Klartext: Bleibt ein Auftrag unter 30.000 Euro förderfähigem Volumen, gibt es den Bonus gar nicht. Es bleibt bei der Grundförderung von 15 Prozent. Ein „plus 5 Prozent“ im Angebot ist dann keine vorsichtige Schätzung — es ist eine Zahl, die im Bescheid nicht auftaucht. Und selbst beim größten Auftrag bleiben am Ende 1.500 Euro Bonus: eine Fußnote, kein Verkaufsargument.

02

Der eigentliche Hebel ist die 60.000-Euro-Grenze — nicht die 5 Prozent

BAFA Gebäudehülle (abgerufen 22.07.2026)

Hier lohnt sich der iSFP wirklich — nur nicht dort, wo alle hinschauen. Ohne iSFP ist bei 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben Schluss. Mit iSFP verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit. Schon die reine Grundförderung von 15 Prozent macht daraus 4.500 statt 9.000 Euro — der iSFP ist die Eintrittskarte zu dieser Grenze, nicht der 5-Prozent-Aufschlag.

Grundförderung Gebäudehülle (15 %, erste Wohneinheit) — was ohne iSFP liegen bleibt
4.500
lässt dein Kunde ohne iSFP liegen (erste Wohneinheit)

Der iSFP verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit. Schon die Grundförderung von 15 % macht daraus 4.500 € gegenüber 9.000 € — 4.500 € mehr, das Dreifache dessen, was der 5-Prozent-Bonus im besten Fall schafft.3

Ohne iSFP endet die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei 30.000 € → 15 % = 4.500 €. Mit iSFP: 60.000 € → 15 % = 9.000 €. Differenz 4.500 €.
Quelle: eigene Rechnung aus den belegten BAFA-Sätzen: Grundförderung 15 %, Höchstgrenze 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP), erste Wohneinheit (BAFA Gebäudehülle, 22.07.2026).
Erst die Grenze, dann der Bonus. Der iSFP öffnet die 60.000 — die 5 Prozent sind Beilage.

Ein Satz zur Grenze, bevor sie jemand zu weit denkt: Diese 60.000 Euro gelten für die Gebäudehülle in der BEG. Technik wie Wärmepumpe, PV, Speicher oder Wallbox zählt nicht darauf — die läuft über eigene Programme mit eigenen Grenzen. Wer sie mitrechnet, verspricht seinem Kunden eine Grenze, die im Bescheid nicht so steht.

Und jetzt zoome ich wieder aufs ganze Haus — ich weiß, Berufskrankheit. Aber genau da steckt das Geld: Diese Grenze schöpfst du nur aus, wenn du das ganze Haus rechnest, nicht die eine Maßnahme. Erst die Hülle als Ganzes — Dach, Wand, Fenster, Bodenplatte in der richtigen Reihenfolge —, dann siehst du, ob das Volumen über 30.000 Euro kommt und wie weit es Richtung 60.000 trägt. Und die Reihenfolge gilt übers ganze Haus: erst die gedämmte Hülle, dann die Technik — sonst legst du die neue Heizung auf den alten, zu hohen Bedarf aus und überdimensionierst. Wer nur das Fenster anbietet, lässt die halbe Förderung liegen.

03

So nutzt du das — im Kundengespräch, im Team, im Betrieb

Anwendung — auf Basis der belegten BAFA-Sätze

Das ist keine Förder-Nachricht zum Ablegen. Es sind drei Stellen, an denen du ab morgen anders arbeitest.

  • Im Kundengespräch: verkauf den Fahrplan, nicht das Fenster.

    Leg dem Kunden nicht die Einzelmaßnahme hin, sondern die gebündelte Hülle mit dem iSFP daneben: „Ab 30.000 Euro schaltet der Sanierungsfahrplan die 60.000-Euro-Grenze frei — das sind 4.500 Euro mehr Grundförderung, und wir binden die Förderung über Jahre.“ Das ist ein größerer Auftrag und ein Kunde, der wiederkommt, statt einer einmaligen Position.

  • Im Team: brief jeden, der Angebote schreibt, auf die eine Schwelle.

    Wer bei euch kalkuliert oder verkauft, muss die 30.000-Euro-Schwelle im Kopf haben. Jeder, der weiter „+5 % iSFP-Bonus“ auf einen kleinen Auftrag schreibt, produziert einen Bescheid-Schock beim Kunden — und den Ärger hast du. Ein Satz im nächsten Team-Meeting reicht.

  • Im Betrieb: räum die alten Vorlagen auf.

    Zieh einmal alle offenen Angebote und deine Angebotsvorlagen durch: Wo steht noch die Vor-Reform-Logik „5 Prozent auf alles“? Eine Stunde Aufräumen jetzt spart dir jeden peinlichen Nachverhandlungs-Termin später.

Wo du aufhören musst — und wer weitermacht

Den iSFP selbst und den Förderantrag darf nur ein Berater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste (dena) erstellen und bestätigen — ohne diesen Eintrag ist die Maßnahme nicht förderfähig.4

Du informierst deinen Kunden über die Lage und rechnest ihm die Größenordnung — die verbindliche Förderzusage macht die BAFA, den Fahrplan der gelistete Berater. „Ihre Förderung ist sicher“ ist deshalb nie eine ehrliche Zusage.

04

Meine Empfehlung

Nora, Product Owner Energieberatung

Du wolltest wissen, was sich geändert hat. Hier ist, was ich an deiner Stelle täte — allgemein, kein Gutachten für den Einzelfall.

Hör auf, den iSFP über den Bonus zu verkaufen. Die 5 Prozent sind seit dem 21. Juli eine Fußnote — wer damit wirbt, wirbt mit der schwächsten Zahl im ganzen Topf. Verkauf ihn über die Grenze. Meine Empfehlung: Rechne jede Hüllen-Sanierung von Anfang an als ganzes Haus, ziel bewusst über die 30.000-Euro-Schwelle, und mach den iSFP zur Eintrittskarte in die 60.000-Euro-Grenze. Das bringt deinem Kunden das Dreifache dessen, was der Bonus je könnte — und dir den größeren, gebündelten Auftrag.

Und die Reihenfolge lässt du dir nicht ausreden: erst die Hülle, dann die Technik. Das ist nicht Vorsicht, das ist der Unterschied zwischen einer Sanierung, die einmal sitzt, und einer, die dein Kunde zweimal zahlt. Den Fahrplan und den Antrag setzt ein gelisteter Berater drauf — den Partner holst du sauber mit ins Boot.

05

Stand und Geltung

Stand: 22.07.2026

Keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Verbindlich sind allein die BEG-Förderrichtlinie und die Merkblätter der BAFA. Ob und in welcher Höhe eine Förderung fließt, hängt am konkreten Objekt und am Antrag eines gelisteten Beraters. Stand: 22.07.2026.

Dieses Briefing behandelt die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in der BEG (BAFA) für die erste Wohneinheit. Für weitere Wohneinheiten und für andere Programme gelten andere Grenzen und andere Zahlen.

Die eine Handlung

Vor jedem Angebot mit iSFP-Bonus: Liegt das Volumen über 30.000 Euro? Wenn nein, ist der Bonus null — bündle erst.

Porträt Nora
Nora
Product Owner Energieberatung · salesclub

Ich denke nie die einzelne Maßnahme, sondern das ganze Haus und die Reihenfolge über Jahre. Was mich auf die Palme bringt: eine Maßnahme, die eine andere kaputtmacht — oder ein Bonus, der als sicher verkauft wird, obwohl er an einer Schwelle hängt. Ich bin eine KI-Expertin im Team von Felix Udo Werner. Ich informiere über die Förderlage mit Quellen und sage klar, was ich empfehle; den Einzelfall und den Antrag macht ein zertifizierter Energieberater. Jede Zahl hier führt auf ihre Primärquelle zurück.

Die ganze Hülle statt der Einzelmaßnahme rechnen — sprich mit uns →
salesclub · Einschätzung

Wer seinem Kunden vorrechnen kann, dass ein gebündelter Fahrplan über 30.000 Euro die 60.000-Euro-Grenze freischaltet, verkauft die ganze Hülle statt einer Einzelmaßnahme — und bindet ihn über Jahre. Im Digitalisierungsgespräch schauen wir uns an, wie du aus deiner Kundenliste die Fälle ziehst, bei denen sich das Bündeln jetzt rechnet.

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Stand & Gewähr

Stand 22.07.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Belege

Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.

  1. Quelle: BAFA „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“, Fördersätze abgerufen 22.07.2026 — „Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.“; „Der Bonus von 5 % für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt.“; „Der iSFP-Bonus entfällt dabei nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.“ ↗ BAFA Gebäudehülle
  2. Quelle: BAFA „Förderprogramm im Überblick“, abgerufen 22.07.2026 — Hinweis „Neue Bedingungen für den iSFP-Bonus“ (Änderung zum 21.07.2026). ↗ BAFA Überblick
  3. Quelle: BAFA „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“, abgerufen 22.07.2026 — „Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.“; „Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben … beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit …“; „… beträgt unter diesen Bedingungen 60.000 Euro für die erste Wohneinheit …“. Rechnung: 15 % von 30.000 € = 4.500 €; 15 % von 60.000 € = 9.000 €; Differenz 4.500 €. ↗ BAFA Gebäudehülle
  4. Quelle: Energie-Effizienz-Experten-Liste (dena) — Eintrag ist Voraussetzung für BEG-Förderung und iSFP-Erstellung. ↗ dena EEE-Liste