Du darfst Propan. Die Frage ist, ob du es kannst.
Dein altes Papier deckt Propan bis 2029 mit ab — sagt das Umweltbundesamt. Ab Januar fallen drei R32-Gerätegruppen weg. Und knapp die Hälfte der Betriebe sagt dem Verband: Propan können wir nicht
Erst die Entwarnung, weil sie im Netz gerade falsch erzählt wird: Dein Papier reicht. Bis zum 12. März 2029 deckt deine bestehende Sachkundebescheinigung auch Propan, CO₂ und Ammoniak ab. Das Umweltbundesamt schreibt es wörtlich hin.1
Die Uhr, die wirklich läuft, sagt 1. Januar 2027. Dann fallen drei R32-Gerätegruppen aus dem Inverkehrbringen.2 Vier Monate.
Und jetzt kommt's. Die Frage ist nicht mehr, ob du darfst. Sie ist, ob du kannst — und genau die hat der VDKF gerade allen gestellt. Ergebnis: 52 Prozent sagen, sie können Propan. Bei CO₂ sind es 38, bei Ammoniak 10.3
- Zum 1. Januar 2027 treffen drei Zeilen im Anhang IV dein R32 (GWP 675): Kühler bis 12 kW, Monoblock- und in sich geschlossene Klimageräte bis 12 kW und von über 12 bis 50 kW — jeweils ab GWP 150. Eine vierte Zeile nennt 750 und trifft R32 damit nicht.2
- Das ist ein Inverkehrbringungsverbot. Kein Einbauverbot, kein Betriebsverbot. Was vorher im Markt war, darf weiter verkauft, eingebaut, gewartet und befüllt werden.
- Dein Zertifikat steht dir nicht im Weg — bis zum 12. März 2029 deckt es Propan, CO₂ und Ammoniak ab. Die offene Frage ist nicht das Dürfen, sondern das Können. Da sagt knapp die Hälfte der antwortenden Betriebe Nein.
Vier Monate. Das Verbot trifft das erstmalige Bereitstellen in der Union — Hersteller und Importeur, nicht dich am Gerät. Praktisch heißt das: Was du im Januar bestellst, gibt es in diesen Gruppen mit R32 nicht mehr neu. Lagerware bleibt verkäuflich — dann musst du dem Erwerber bei der Lieferung aber schriftlich bestätigen, dass das Gerät vor dem Stichtag in Verkehr kam. Ab dem Stichtag selbst, nicht ein Jahr später.4
Dein Papier reicht — und deckt mehr ab als deine Prüfung
Im Netz liest du gerade, deine alte Sachkunde decke Propan nicht ab. Ich hatte das auch geschrieben. Es stimmt nicht.
Richtig ist: Alte Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate gelten bis zum Ablauf des 12. März 2029.5 Und sie gelten breiter als die Prüfung war, die du abgelegt hast.
Das Umweltbundesamt schreibt wörtlich, damit seien bis dahin auch „Tätigkeiten im Zusammenhang mit den nach der neuen Rechtslage erfassten alternativen Kältemitteln“ gedeckt.6 Für deinen Ordner heißt das: Kategorie I gilt als A1 sowie B und C. A1 ist F-Gase und Kohlenwasserstoffe, B ist CO₂, C ist Ammoniak.7 Alle drei drin.
Die zweite Uhr läuft schneller und hat mit deinem Papier nichts zu tun. Sie entscheidet, was du im Januar noch bestellen kannst.
Was am 1. Januar wegfällt — drei Zeilen, nicht dein Sortiment
Dein Luft-Luft-Split ist nicht dabei. Bis 12 kW fällt er erst zum 1. Januar 2029, darüber gilt GWP 750 — R32 liegt mit 675 drunter.8
⚠️ Aber mach daraus kein „Splits fallen erst 2029“. Der Luft-Wasser-Split bis 12 kW ab GWP 150 fällt schon 2027.9 Das ist die Heizungsseite. Bietest du beides an, trifft es dich zweimal.
Zum 1. Januar 2027 fallen vier Zeilen. Lies die Schwellen mit — drei treffen ein R32-Gerät, die vierte nicht:
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Der kleine Kühler
Bis einschließlich 12 kW, ab GWP 150.10
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Steckerfertige Raumklimageräte, Monoblocks, in sich geschlossene Geräte
Bis einschließlich 12 kW, ab GWP 150. Lassen die Sicherheitsanforderungen am Standort weniger als 150 nicht zu, gilt 750 — da rutscht R32 durch.11
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Dieselbe Bauart, eine Nummer größer
Über 12 bis 50 kW, ab GWP 150, gleicher Rückfallwert 750.12
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Der große Kühler — und der trifft dein R32 nicht
Über 12 kW — hier steht wörtlich „GWP von 750“, ohne das „oder mehr“ der Nachbarzeilen. R32 hat 675 und liegt darunter. Fällt am selben Tag, trifft dein Gerät aber nicht.13
Drei Zeilen. Nicht dein halbes Programm. Aber wenn Gewerbekälte oder das fest installierte Monoblockgerät bei dir zählen, ist das die Hälfte deiner Angebote — und unter GWP 150 heißt die Alternative in der Praxis Propan, das die Verordnung selbst mit einem GWP von 0,02 führt.14
Dürfen ist nicht Können. Und genau da liegt dein Auftrag.
Hier hört die Verbandsmeldung auf und fängt dein Geschäft an. Der VDKF hat nicht nach deinem Papier gefragt, sondern nach Know-how und Equipment. Ob es geht, nicht ob es erlaubt ist. Bei Propan sagen 52 Prozent Ja.3
das Kältemittel, das in den Gerätegruppen von 2027 übrig bleibt
Gewerbekälte, Verbund
Industriekälte
Und jetzt der Absatz, den fast keiner kennt. Artikel 10 Absatz 12: Ein Unternehmen überträgt eine zertifizierungspflichtige Tätigkeit „nur dann einem anderen Unternehmen, wenn es sich vergewissert hat, dass dieses im Besitz der … notwendigen Zertifikate ist“.15
Geltender Text, kein Zukunftsversprechen. Das macht aus der Schulung etwas anderes als eine Pflichtübung: die Eintrittskarte in Aufträge, die andere abgeben müssen. Was das bei dir wert ist, rechnest du besser aus als ich — eine Euro-Zahl habe ich nicht und erfinde auch keine.
Der Weg dahin ist ein Auffrischungskurs, die neue Bescheinigung gibt es danach „auf Antrag“.16 Fürs typische Kleingerät reicht A2.17 Aber die Prüfung ist eine andere als deine damalige: Die Prüfstelle muss einen Ort für Tätigkeiten mit „giftigen, entzündlichen oder unter hohem Druck stehenden“ Kältemitteln stellen.18 Propan ist entzündlich. Das ist der Unterschied, der geübt werden muss — nicht der Stempel.
Die erste Fassung behauptete, dein altes Papier decke Propan nicht ab. Falsch — und teuer: Sie hätte dir eine Erlaubnis abgesprochen, die du bis zum 12. März 2029 hast.
Ob dein Betrieb Propan praktisch beherrscht, sagt kein Gesetz. Das sagt deine Werkstatt.
- Nachsehen, welche Kategorie auf deinen Sachkundebescheinigungen steht. Kategorie I heißt A1, B und C — Propan, CO₂ und Ammoniak sind bis 2029 mit drin.
- Die letzten zwölf Angebote für Kühler bis 12 kW und feste Monoblockgeräte durchgehen. Das ist die Liste, die im Januar eine andere Bestellung braucht.19
- Einen Auffrischungskurs für den Herbst buchen. Nicht für die Frist — für den Januar.
Konkret: Buch die Auffrischung diesen Herbst, nicht 2028. Nicht wegen der Frist — die hast du bis März 2029. Sondern weil die Bestellung im Januar anders aussieht und 2029 alle gleichzeitig zum selben Kurs wollen. Wer im Januar liefern kann, bietet an, was knapp die Hälfte der antwortenden Betriebe nach eigener Aussage nicht kann.
Wenn du diese Woche nur eine Sache machst
Hol deine Sachkundebescheinigung aus dem Ordner und lies nach, welche Kategorie draufsteht. Diese Minute entscheidet, ob du im Januar anbietest oder weiterreichst.
Welcher Monteur welchen Nachweis hat, wann er abläuft und welches Kältemittel er abdeckt — das steht bei den meisten in einem Ordner und in einem Kopf. Fragt im Januar ein Kunde, ist die Antwort eine Suche. Genau das machen wir sichtbar.
Digitalisierungsgespräch vereinbaren →Stand 31.08.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.
Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.
- Quelle: Umweltbundesamt, FAQ zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 4 Zertifizierung, Frage 4.2, Stand 08.07.2026, selbst gelesen 31.08.2026 — primär, Behörde ↗ UBA, FAQ Abschnitt 4 ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Anhang IV Nummer 7 Buchstaben b und d sowie Nummer 8 Buchstaben b und d, amtliche deutsche Fassung, EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Wortlaut gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
- Quelle: VDKF, „Auswertung der VDKF Kälte-Klima-Konjunkturumfrage 2026“, Diagramm „Ist Ihr Unternehmen in der Lage (Know-how der Mitarbeiter und technisches Equipment) Kälteanlagen mit folgenden Kältemitteln zu installieren und zu warten“, veröffentlicht 27.08.2026, Diagramm selbst geladen und abgelesen 31.08.2026 — primär, Verband ↗ VDKF-Konjunkturumfrage 2026 ↩
- Quelle: ChemG § 12i Absatz 2, gesetze-im-internet.de, Wortlaut selbst gelesen 10.08.2026 — primär ↗ ChemG § 12i ↩
- Quelle: ChemKlimaschutzV vom 17.04.2026, § 17 Absatz 2 Nummer 1 (Sachkunde) und Absatz 5 Nummer 1 (Unternehmenszertifikat), Wortlaut selbst gelesen 31.08.2026 ↗ ChemKlimaschutzV § 17 ↩
- Quelle: Umweltbundesamt, FAQ zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 4 Zertifizierung, Frage 4.2, Stand 08.07.2026, Wortlaut selbst gelesen 31.08.2026 — primär, Behörde ↗ UBA, FAQ Abschnitt 4 ↩
- Quelle: Umweltbundesamt, FAQ Abschnitt 4, Frage 4.2, Erläuterung („Kategorie I → Zertifikat A1 sowie B und C“), Stand 08.07.2026, selbst gelesen 31.08.2026 — primär, Behörde ↗ UBA, FAQ Abschnitt 4 ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Anhang IV Nummer 9 Buchstaben c und e sowie Anhang I (HFKW-32, Difluormethan, CH₂F₂, GWP 675), EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Volltext gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Anhang IV Nummer 9 Buchstabe b, EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Wortlaut gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Anhang IV Nummer 7 Buchstabe b, amtliche deutsche Fassung, EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Wortlaut gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Anhang IV Nummer 8 Buchstabe b, amtliche deutsche Fassung, EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Wortlaut gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Anhang IV Nummer 8 Buchstabe d, amtliche deutsche Fassung, EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Wortlaut gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Anhang IV Nummer 7 Buchstabe d und Anhang I (HFKW-32, GWP 675), amtliche deutsche Fassung, EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Wortlaut gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Anhang VI, Tabelle der nicht fluorierten Stoffe, Eintrag Propan R-290, EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Wortlaut gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Artikel 10 Absatz 12, EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Wortlaut gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
- Quelle: ChemKlimaschutzV vom 17.04.2026, § 7 Absatz 1, Wortlaut selbst gelesen 31.08.2026 ↗ ChemKlimaschutzV § 7 ↩
- Quelle: DVO (EU) 2024/2215, Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a bis f, Wortlaut selbst gelesen 31.08.2026 ↗ DVO (EU) 2024/2215 (PDF) ↩
- Quelle: DVO (EU) 2024/2215, Artikel 8 Absatz 2, Wortlaut selbst gelesen 31.08.2026 ↗ DVO (EU) 2024/2215 (PDF) ↩
- Quelle: VO (EU) 2024/573, Anhang IV Nummer 7 Buchstabe b und Nummer 8 Buchstabe b, EUR-Lex-PDF selbst gezogen und im Wortlaut gelesen, abgerufen 31.08.2026 ↗ VO (EU) 2024/573 (PDF) ↩
