Das neue Netzentgelt kostet das Eigenheim unter 100 Euro im Jahr — das Gewerbedach bis 2.100
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai erstmals ein Gesamtkonzept vorgelegt, wie die Stromnetzkosten ab 2029 verteilt werden sollen. Erstmals zahlen auch Erzeuger mit. Wer die Sätze nebeneinanderlegt, sieht: Beim Einfamilienhaus ist die Aufregung größer als der Betrag. Beim Gewerbedach ist es umgekehrt.
Dein Kunde hat die Schlagzeile gelesen: Solaranlagen zahlen ab 2029 Netzentgelt. Was er nicht gelesen hat, ist der Betrag — und genau daran entscheidet sich, ob er unterschreibt oder wartet.
Kommt drauf an, wer einspeist. Zwei Fälle, zwei völlig verschiedene Beträge. Ich rechne dir beide vor und sage dir, was du diese Woche damit machst.
- Eigenheim: ein höherer Grundpreis ab 2029, nach Erwartung der Bundesnetzagentur nicht mehr als 100 Euro im Jahr. Ein Kapazitätsentgelt zahlt der Prosumer nicht, der Heimspeicher in der Niederspannung zahlt gar nichts. Das ist eine Entwarnung mit Beleg — also verkauf sie als eine.
- Gewerbedach: 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr, bei 300 Kilowatt also 1.200 bis 2.100 Euro. Diese Position steht in keinem Angebot, das du heute schreibst. Schreib sie hin, mit Vorbehalt — das ist dein Vertrauensvorsprung, nicht dein Nachteil.
- Beschlossen ist nichts. Das Papier vom 27. Mai 2026 ist ein Zwischenstand der Behörde, die verbindliche Festlegung soll Ende 2026 stehen. Genau deshalb ist das ein Anlass anzurufen und kein Anlass, ein Angebot zu schreiben.
Die förmliche Konsultation des vollständigen Entwurfs war für den Sommer 2026 angekündigt. Auf der Verfahrensseite der Bundesnetzagentur war sie zum 29.07.2026 noch nicht gestartet. Gelten soll das neue System ab dem 01.01.2029.
Was sich ändert — und was davon in dein Gespräch gehört
Das Ding ist: Du musst diese Reform nicht erklären können. Du brauchst zwei Zahlen und die Regel, welche davon zu welchem Kunden gehört.
Die Bundesnetzagentur verteilt ab 2029 die Netzkosten neu — sie muss, weil die bisherige Rechtsgrundlage aus dem Jahr 2005 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum 31.12.2028 aufgehoben werden musste. Für dich zählt daran ein einziger Satz: „Die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) betrifft ab 2029 neben Verbrauchern aller Größen erstmals auch Erzeuger.“1
Und der Satz, den du im Gespräch zuerst brauchst: Beschlossen ist davon nichts. Die Behörde schreibt selbst, es solle „ein Eindruck vermittelt werden, auf welchem Zwischenstand die Konsultation eines Festlegungsentwurfes beginnen soll. Das Verfahren und auch der Meinungsbildungsprozess sind damit nicht abgeschlossen.“2 Ich habe am 29.07.2026 auf der Verfahrensseite der Beschlusskammer nachgesehen: Ein Entwurf der Rahmenfestlegung steht dort bis heute nicht.3
zahlt weiterhin kein gesondertes Netzentgelt
von der Regelung nicht erfasst
lokal unterschiedlich, kein Kapazitätsentgelt
sofern keine Bestandsanlage; Balken zeigt den oberen Rand
Zwei Fälle, zwei Zahlen — und du musst wissen, welcher vor dir sitzt
Das ist der ganze Trick an diesem Thema: Fürs Eigenheim hast du eine Entwarnung mit Beleg, fürs Gewerbedach eine Kostenposition. Wer beides in einen Satz packt, verliert zweimal.
Eigenheim. Dein Kunde zahlt einen höheren Grundpreis — „voraussichtlich nicht mehr als 100 € im Jahr“, lokal unterschiedlich.4 Der Satz, der in fast keiner Meldung auftaucht und für dein Gespräch der wichtigste ist: „‚Prosumer‘ werden lediglich durch den höheren Grundpreis belastet, zahlen aber ebenfalls keine Kapazitätsentgelte.“5 Die 4 bis 7 Euro je Kilowatt, mit denen gerade Angst gemacht wird, treffen ihn also gar nicht. Steckersolargeräte sind nicht erfasst, und der Heimspeicher in der Niederspannung „zahlt weiterhin kein gesondertes Netzentgelt“.7
Die Gegenstimme kommt aus meiner eigenen Branche: Der Bundesverband Solarwirtschaft rechnet für typische Solarstrom-Selbstnutzer mit bis zu 150 Euro im Jahr.8 Nenn im Gespräch die 150, nicht die 100 — wird es weniger, hast du untertrieben statt übertrieben. Über zwanzig Jahre sind das rund 2.000 bis 3.000 Euro, beginnend frühestens 2029.9 Kein Betrag, an dem eine Anlage kippt. Ein Betrag, an dem ein Gespräch kippt, wenn du ihn nicht kennst.
kein Kapazitätsentgelt, Heimspeicher frei
1.200 € im Jahr
2.100 € im Jahr
Gewerbedach. Und jetzt rechne: Hier dreht sich das Verhältnis von Aufregung und Betrag um. Erzeugungsanlagen sind bislang entgeltbefreit; künftig zahlen sie eine Kapazitätsbepreisung ohne Arbeitspreisanteile, „vss. zu Beginn 4-7 EUR/kW/Jahr“.5 Bei 300 Kilowatt sind das 1.200 bis 2.100 Euro im Jahr, über zwanzig Betriebsjahre 24.000 bis 42.000 Euro — das Zwölf- bis Einundzwanzigfache des Eigenheim-Falls.10
Zwei Dinge entschärfen das, und beide gehören ins Angebot: „Ausnahmen gelten für Bestandsanlagen für einen Zeitraum von 20 Jahren ab erstmaliger Inbetriebnahme“, und wer sein Gebot in einer Ausschreibung vor Inkrafttreten der Rahmenfestlegung abgibt, muss die Entgelte nicht einkalkulieren — das Inkrafttreten wird „nicht vor dem 01.01.2027 erfolgen“.5 Den Vertrauensschutz lehnt die Behörde eng an § 118 Absatz 6 EnWG an, der Speicheranlagen 20 Jahre ab Inbetriebnahme befreit.11
„Netzentgelt für Erzeugungsanlagen ab 2029 (vorläufig): 4–7 €/kW/Jahr, bei ___ kW rund ___ €/Jahr. Grundlage ist der vorläufige Meinungsstand der Bundesnetzagentur vom 27.05.2026 im Festlegungsverfahren AgNes; eine verbindliche Festlegung liegt bislang nicht vor. Für Bestandsanlagen sind Ausnahmen für 20 Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme vorgesehen. Position unverbindlich, Anpassung nach Abschluss des Verfahrens vorbehalten.“
Der Vorbehalt im zweiten Satz ist nicht die Absicherung, er ist das Verkaufsargument: Er zeigt dem Kunden, dass du den Unterschied zwischen einem Behörden-Zwischenstand und geltendem Recht kennst. Nimm die Zeile in die Wirtschaftlichkeitsrechnung auf, nicht in die Fußnote — eine Position, die man suchen muss, hat man verschwiegen.
Wann eine Erzeugungsanlage als „Bestandsanlage“ gilt, steht im Papier nicht. Der 4. August 2029, der in der Fachpresse kursiert, hängt im Gesetz an Speichern, nicht an PV-Erzeugungsanlagen.12 Wer seinem Kunden sagt, bis zu einem bestimmten Datum sei er raus, verspricht einen Stichtag, den die Behörde für Erzeuger bisher nicht genannt hat.
Ob sich die 4 bis 7 Euro auf die installierte Modulleistung, die Anschlusswirkleistung oder eine bestellte Kapazität beziehen, geht aus dem Papier nicht hervor. Meine Rechnung unterstellt Kilowatt gleich Kilowatt — bei abgeregelter Einspeiseleistung kann es weniger werden. Und „zu Beginn“ heißt: Der Satz kann später steigen.
In der Fachpresse stehen 70 bis 90 Prozent Grundpreis-Erhöhung, an anderer Stelle 60 bis 70. Beide widersprechen sich, und keine steht im Hintergrundpapier oder in der Pressemitteilung der Behörde — ich habe beide Dokumente daraufhin durchgesehen.13 Nenn deinem Kunden den Eurobetrag. Ein Prozentsatz auf einen Grundpreis, der von Netzgebiet zu Netzgebiet verschieden ist, sagt ihm ohnehin nichts.
Dein Plan für diese Woche
Das Folgende ist eine Empfehlung, keine Rechtsauskunft. Es kostet dich einen halben Tag. Die Reihenfolge zählt: Du willst wissen, welche deiner offenen Angebote betroffen sind, bevor der erste Kunde von sich aus anruft.
1. Sortier deine offenen Angebote nach Eigenheim und Gewerbe
Fürs Eigenheim hast du eine Entwarnung mit Beleg, fürs Gewerbedach eine Kostenposition. Der Eigenheimbesitzer erschrickt sonst unnötig, der Gewerbekunde findet die Position später selbst.
2. Beim Eigenheim: nimm die Angst mit der Zahl, nicht mit Beschwichtigung
Sag den Betrag und das Jahr. Höherer Grundpreis, ab 2029, nach Erwartung der Behörde unter 100 Euro im Jahr, kein Kapazitätsentgelt, Heimspeicher zahlt nichts.14 „Das ist geregelt und ich kann es Ihnen zeigen“ schlägt „da machen Sie sich mal keine Sorgen“ um Längen.
3. Beim Gewerbedach: schreib die Position in die Rechnung, mit Vorbehalt
4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr ab 2029 als eigene Zeile in die Wirtschaftlichkeitsrechnung, dazu der Hinweis auf den vorläufigen Stand und die Bestandsanlagen-Ausnahme.15 Der Wortlaut zum Kopieren steht oben. In die Rechnung, nicht in die Fußnote — eine Position, die man suchen muss, hat man verschwiegen.
4. Mach aus der Inbetriebnahme einen Termin, nicht aus dem Vertrag
Die Ausnahme hängt an der erstmaligen Inbetriebnahme, nicht am Angebots- oder Vertragsdatum. Für ein Gewerbeprojekt, das ohnehin ansteht, ist das ein sachlicher Grund, den Netzanschlusstermin nicht ins nächste Jahr rutschen zu lassen. Versprich dabei keinen Stichtag — für Erzeugungsanlagen hat die Behörde keinen genannt.
5. Ruf die an, die du dieses Jahr sonst nicht mehr angerufen hättest
Das ist der Teil, der Umsatz macht, und er kostet dich einen Nachmittag. Diese Meldung ist ein Anlass, ohne ein Angebot zu sein: Du rufst an, um zu informieren, nicht um zu verkaufen. Genau deshalb funktioniert es.
Drei Listen: die offenen Eigenheim-Angebote der letzten Monate, die Absagen mit der Begründung „zu teuer“, die Bestandskunden mit Anlage ohne Speicher. Alle drei haben die Schlagzeile gelesen, keiner von ihnen hat den Satz mit dem Grundpreis.
Der Aufhänger ist die Entwarnung, nicht der Auftrag: „Sie haben vielleicht gelesen, dass Solaranlagen ab 2029 Netzentgelt zahlen sollen. Bei Ihnen sind das nach dem Stand der Bundesnetzagentur unter 100 Euro im Jahr, und Ihr Speicher zahlt nichts. Ich wollte, dass Sie das von mir hören und nicht aus der Zeitung.“ Wer daraus ein Gespräch macht, macht es selbst.
Größenordnung einer Handwerkerhalle
der Fall aus der Überschrift
Was dein Kunde sagt — und was du antwortest
Kommt drauf an, was dein Kunde gelesen hat. Vier Sätze höre ich seit Ende Mai in jeder zweiten Küche. Drei löst du mit einem Zitat auf. Der vierte ist gar kein Einwand.
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„Dann warte ich, bis das entschieden ist.“
Der häufigste Satz — und der einzige, der ihn wirklich Geld kostet. Und jetzt rechne: Warten verhindert das Entgelt nicht. Wer 2031 baut, zahlt es genauso wie der, der heute baut, nur ohne die Erträge der Jahre dazwischen. Der Aufschlag hängt am Netzanschluss, nicht am Kaufdatum.
Halt ihm zwei Zahlen nebeneinander: den Grundpreis-Aufschlag ab 2029 und die jährliche Eigenverbrauchs-Ersparnis von Seite eins deines Angebots. Unterm Strich: Warten spart das Entgelt nicht, es verschiebt nur den Ertrag.
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„Jetzt kommt also die Steuer auf den eigenen Sonnenstrom.“
Nein. Dein Kunde stellt sich darunter etwas vor, das auf jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde liegt — also auf genau dem, womit sich seine Anlage rechnet.
Kein Cent je Kilowattstunde. Ein Grundpreis, einmal im Jahr, und für Erzeugungsanlagen eine Kapazitätsbepreisung ohne Arbeitspreisanteile.16 Der Unterschied entscheidet, ob er unterschreibt.
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„Lohnt sich der Speicher dann überhaupt noch?“
Der Satz kommt fast immer direkt hinterher — und hier kippt das Thema vom Einwand ins Angebot. Der Heimspeicher in der Niederspannung ist der eine Anlagenteil, den diese Reform nachweislich nicht anfasst.17
Und jetzt der Teil, der mir das schönere Verkaufsargument kaputtmacht: Der Aufschlag hängt am Grundpreis, nicht an der bezogenen Menge. Mehr Eigenverbrauch drückt ihn nicht weg. Wer den Speicher als Mittel gegen das Netzentgelt verkauft, verkauft etwas, das er nicht halten kann. Lohnt — aus demselben Grund wie vorher, und jetzt zusätzlich als der Teil, der ausgenommen ist.
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„Warum steht das bei Ihnen im Angebot und beim anderen nicht?“
Diese Frage bekommst du nur, wenn du die Zeile geschrieben hast. Sie klingt nach Angriff und ist ein Geschenk.
Die Antwort ist ein Satz: Weil es den Posten gibt und ich Ihnen lieber heute sage, was ab 2029 dazukommen kann. Wer ihn weglässt, sieht drei Jahre lang günstiger aus und steht danach als der da, der es hätte wissen müssen. Das ist keine Summe, an der ein Projekt scheitert — es ist eine Summe, an der Vertrauen scheitert, wenn sie erst in drei Jahren auftaucht.
„Ab 2029 zahlen Sie auf Ihre Anlage einen etwas höheren Grundpreis. Die Bundesnetzagentur rechnet mit nicht mehr als 100 Euro im Jahr, der Solarverband mit bis zu 150. Ein Kapazitätsentgelt zahlen Sie als Eigenheimbesitzer nicht.“18
„Ihr Heimspeicher ist davon nicht betroffen. Der zahlt in der Niederspannung weiterhin kein gesondertes Netzentgelt.“19
„Bei Ihrem Gewerbedach rechne ich ab 2029 mit 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr. Bei 300 Kilowatt sind das 1.200 bis 2.100 Euro jährlich. Ich habe es in die Rechnung geschrieben, damit Sie es nicht später finden.“20
„Beschlossen ist davon noch nichts. Das ist der Zwischenstand der Behörde vom 27. Mai, die verbindliche Festlegung soll Ende 2026 kommen.“21
Was ich aus dem Papier mitnehme, auch gegen meine eigene Neigung: Ich misstraue jeder runden Zahl, und „unter 100 Euro“ ist eine sehr runde Zahl von einer Behörde, die sich damit selbst am wenigsten wehtut. Trotzdem ist sie das Belegbarste, was es heute gibt — und viel kleiner als das, was dein Kunde sich vorstellt, wenn er „Netzentgelt auf Solarstrom“ liest. Unterm Strich: Die Anlage rechnet sich weiter über den Eigenverbrauch, genau wie vorher. Was sich ändert, ist eine Zeile im Gewerbe-Angebot. Schreib sie hin.
Diese Woche
Trenn im Gespräch das Eigenheim vom Gewerbedach: dem Eigenheim die belegte Entwarnung, ins Gewerbedach-Angebot die 4 bis 7 Euro je Kilowatt als eigene Zeile mit Vorbehalt.
Wenn du wissen willst, welche deiner offenen PV-Angebote eine Kostenposition vermissen lassen — und wie du die Gespräche dazu organisierst, ohne dass sie liegen bleiben, sprich mit uns.
Digitalisierungsgespräch vereinbaren →Stand 29.07.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.
Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 1, wörtlich zitiert — selbst als PDF gelesen ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 1, wörtlich zitiert ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Festlegungsverfahren AgNes, Aktenzeichen GBK-25-01-1#3, abgerufen 29.07.2026 — Negativbefund, kein Entwurf der Rahmenfestlegung veröffentlicht ↗ BNetzA, Verfahrensseite ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 2, wörtlich zitiert ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 4, wörtlich zitiert ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 4 — wörtlich: „Steckersolargeräte werden hiervon nicht erfasst.“ ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: 6 Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 3, wörtlich zitiert ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: solarserver.de/Solarthemen, „BSW-Solar: Netzentgeltpläne der Bundesnetzagentur gefährden Ausbau der Photovoltaik“, 28.05.2026, und pv-magazine.de, 28.05.2026 — beide Fachpresse, sekundär, deckungsgleich in der Zahl; eine eigene Pressemitteilung des BSW-Solar zu diesem Punkt habe ich auf solarwirtschaft.de nicht gefunden ↗ Solarthemen, 28.05.2026 ↩
- Quelle: Eigene Rechnung — 100 bzw. 150 €/Jahr × 20 Jahre = 2.000 bzw. 3.000 €, auf Basis des Erwartungswerts der Behörde (Seite 2) und der BSW-Schätzung ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Eigene Rechnung — 300 kW × 4 €/kW/Jahr = 1.200 €/Jahr und 300 kW × 7 €/kW/Jahr = 2.100 €/Jahr, hochgerechnet auf 20 Jahre; Satzspanne nach Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 4 ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: § 118 Absatz 6 Energiewirtschaftsgesetz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 29.07.2026 — Befreiung für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, Inbetriebnahmefenster ab 04.08.2011 für 18 Jahre ↗ § 118 EnWG ↩
- Quelle: pv-magazine.de, „AgNeS-Zwischenbericht: Verbände sehen bei geplanter Reform der Netzentgelte Licht und Schatten“, 28.05.2026 — wörtlich: „Vertrauensschutz für Speicherprojekte, die bis spätestens 4. August 2029 in Betrieb gehen“; Fachpresse, sekundär ↗ pv magazine, 28.05.2026 ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes vom 27.05.2026 und Pressemitteilung vom 27.05.2026, beide selbst gelesen — keine Prozentangabe zum Prosumer-Aufschlag enthalten ↗ BNetzA, Pressemitteilung 27.05.2026 ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seiten 2 bis 4, wörtlich: „voraussichtlich nicht mehr als 100 € im Jahr“, „zahlen aber ebenfalls keine Kapazitätsentgelte“ und „Die Regelung gilt nicht für Heimspeicher in der Niederspannung.“ ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 4 — „vss. zu Beginn 4-7 EUR/kW/Jahr“, „Ausnahmen gelten für Bestandsanlagen für einen Zeitraum von 20 Jahren ab erstmaliger Inbetriebnahme“ ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 4 — wörtlich: „‚Prosumer‘ werden lediglich durch den höheren Grundpreis belastet, zahlen aber ebenfalls keine Kapazitätsentgelte.“ und Kapazitätsbepreisung „ohne Arbeitspreisanteile“ ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 3, wörtlich: „Die Regelung gilt nicht für Heimspeicher in der Niederspannung. Diese zahlen weiterhin kein gesondertes Netzentgelt.“ ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seiten 2 und 4, wörtlich: „voraussichtlich nicht mehr als 100 € im Jahr“ und „‚Prosumer‘ werden lediglich durch den höheren Grundpreis belastet, zahlen aber ebenfalls keine Kapazitätsentgelte.“; die 150 Euro nach BSW-Solar, zitiert bei solarserver.de und pv-magazine.de, beide 28.05.2026 ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 3, wörtlich ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Eigene Rechnung auf Basis der Satzspanne aus Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 4 — 300 kW × 4 bzw. 7 €/kW/Jahr ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Hintergrundpapier AgNes, 27.05.2026, Seite 1 — förmliche Konsultation „voraussichtlich im Sommer 2026“, Abschluss Ende 2026 ↗ BNetzA, Hintergrundpapier ↩
