KI-Mitarbeiter Was wir machen Referenz Marktbriefing Partner Digitalisierungsgespräch
salesclub · Marktbriefing Stand 27.07.2026 · ChemKlimaschutzV · Neufassung 2026

Wer ein Klimagerät ohne Sachkundenachweis verkauft, riskiert 50.000 Euro

Seit 17.04.2026 gilt eine komplett neu gefasste ChemKlimaschutzV — sie ersetzt die alte Fassung von 2008. Die Pflicht dahinter bleibt hart: Wer ein F-Gas-Klimagerät an einen Endkunden verkauft, braucht vorher den schriftlichen Nachweis, dass ein zertifizierter Betrieb installiert. Fehlt er, zahlt nicht der Kunde. Es zahlt, wer verkauft hat — bis zu 50.000 Euro. Hier steht, was neu ist, was das für deinen eigenen Verkauf heißt, und warum genau diese Pflicht dein bestes Argument gegen Baumarkt und Online-Handel ist.

Ein Gesetzestext, den kaum ein Betrieb neu gelesen hat, seit er sich geändert hat.

Was für dich zählt: Die Pflicht, die dich schützt, ist dieselbe, die dich haftbar macht — wenn du sie bei deinem eigenen Verkauf nicht einhältst.

50.000
Bußgeld-Höchstsatz, wenn du ohne schriftlichen Installationsnachweis verkaufst
5Jahre
so lange musst du den Nachweis aufbewahren
17.04.2026
seit diesem Tag gilt die neu gefasste ChemKlimaschutzV
§ 16 Abs. 3 ChemKlimaschutzV i. V. m. § 26 ChemG, gesetze-im-internet.de · VO (EU) 2024/573, Art. 11 Abs. 7 · gesetze-im-internet.de, ChemKlimaschutzV 2026, Textnachweis ab 17.4.2026
Kurz gesagt — wenn du nur das hier liest
  1. Seit 17.04.2026 gilt eine neu gefasste ChemKlimaschutzV — sie ersetzt die Fassung von 2008, keine kleine Novelle.
  2. Wer ein F-Gas-Klimagerät verkauft, ohne den schriftlichen Installationsnachweis des Käufers einzuholen, riskiert bis zu 50.000 € Bußgeld — und muss den Nachweis 5 Jahre aufbewahren.
  3. Das ist kein reines Baumarkt-Thema: Es trifft dich selbst, sobald du Geräte lieferst oder weiterverkaufst — und ist gleichzeitig dein stärkstes Argument gegen die DIY-Konkurrenz.
In Kraft seit
17.04.2026

Die neu gefasste ChemKlimaschutzV ist seit diesem Tag geltendes Recht. Sie ersetzt die Fassung von 2008.

01

Die Pflicht, die der Baumarkt gern übersieht — und du nicht darfst

ChemKlimaschutzV § 15 · VO (EU) 2024/573 Art. 11 Abs. 7

Ein Klimagerät mit F-Gas verkaufst du nicht einfach so.

Ein F-Gas-Klimagerät darf an einen Endkunden nur verkauft werden, wenn dieser schriftlich nachweist, dass die Installation durch eine Person mit Sachkundebescheinigung erfolgt.1 Dieselbe Pflicht steht schon in der EU-Verordnung selbst.2

Und obendrauf: Wer solche Geräte verkauft, muss Aufzeichnungen über den Verkauf und den zertifizierten Installations-Betrieb 5 Jahre aufbewahren — und der Behörde auf Verlangen vorlegen.2

Der Nachweis ist keine Förmlichkeit für deinen Kunden. Er ist deine eigene Absicherung.
Bußgeld beim Geräteverkauf — mit und ohne Nachweis
Quelle: § 16 ChemKlimaschutzV i. V. m. § 26 ChemG

Wer ohne diesen Nachweis verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit.3 Geahndet wird das über das Chemikaliengesetz — Bußgeld bis 50.000 Euro.4 Und das trifft nicht deinen Kunden. Das trifft dich, wenn du der Verkäufer warst.

02

Was am 17.04.2026 wirklich neu wurde

gesetze-im-internet.de, ChemKlimaschutzV Neufassung 2026

Am 14.04.2026 unterschrieben, seit dem 17.04.2026 in Kraft: die ChemKlimaschutzV in komplett neuer Fassung.5

Sie ersetzt die alte Fassung von 2008.6 Kein Update. Ein neues Gesetz mit demselben Namen.

Der Kern bleibt: Sachkundebescheinigung für die Person — Auffrischung, wenn sie älter als 7 Jahre ist.7 Unternehmenszertifikat für den Betrieb — Widerruf möglich, wenn wiederholt gegen die EU-Verordnung verstoßen wird.8

Zwei Nachweise, zwei Adressaten — genau das wird verwechselt
PersonBetrieb
Sachkundebescheinigung
§ 5
Auffrischung, wenn älter als 7 Jahre
§ 5
Unternehmenszertifikat
§ 10
Widerruf bei wiederholtem Verstoß gegen die EU-Verordnung
§ 10
Quelle: § 5 + § 10 ChemKlimaschutzV, Fassung seit 17.04.2026
Wer die alte Fassung zitiert, zitiert ein Gesetz, das es nicht mehr gibt.

Eigene Prüfung, heute nachgezogen: Unsere Klima-Sommer-Ausgabe vom 19.07. hatte diesen Punkt offen stehen — ob sie noch die alte Fassung zitiert. Tut sie nicht. Die Neufassung stand da schon richtig drin.9

03

Dein eigentlicher Vorteil: die Mauer, die der Baumarkt nicht hat

BIV/VDKF/FGK/Bundesfachschule · VDKF via dpa 15.07.2026

Baumärkte und Online-Händler verkaufen weiter, ohne den Nachweis zu verlangen. Vier Verbände — BIV, VDKF, FGK und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik — haben das gemeinsam öffentlich gemacht.10 „Kein Werkzeug, kein Bohren“ steht auf der Verpackung. Der Nachweis steht da nicht drauf.

„Kein Werkzeug, kein Bohren“ steht auf der Verpackung. Steht nicht drauf: kein Handwerker, kein Anschluss.

Der Kunde merkt das erst hinterher. Und zwar in dieser Reihenfolge:

1

Gekauft ist schnell

Niemand verlangt den Nachweis. Das Gerät steht am selben Tag im Haus.

2

Dann fehlt der Betrieb

Das Gerät liegt im Keller — ein zertifizierter Betrieb fehlt.

3

Und die Warteliste ist lang

Gut drei Monate, sagt der Verband.11

4

Da kommst du ins Spiel

Genau da bist du der Ausweg. Nicht der Nachtrag.

Diese Woche

Prüf, ob du selbst Geräte ohne eigenen Einbau lieferst oder weiterverkaufst — dann brauchst du ab sofort ein Nachweis-Formular.

Leg dir eine einfache Vorlage an: Name, Adresse, Zertifikatsnummer des installierenden Betriebs. 5 Jahre archivieren.

Nutz den Nachweis aktiv im Kundengespräch: „Ich darf das gar nicht ohne Zertifikat verkaufen — das ist deine Garantie, dass es hinterher läuft.“

Was wir dir nicht sagen können

Wie streng und wie oft Behörden diese Pflicht bei Online-Händlern aktuell tatsächlich kontrollieren, ist nicht öffentlich dokumentiert — die Verbände melden das Problem, eine Bußgeldstatistik dazu haben wir nicht gefunden.unverifiziert

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Details zum eigenen Verkaufsprozess klärst du mit deiner Innung oder deinem Anwalt.

Diese Woche

Leg ein Nachweis-Formular für jeden Geräteverkauf an — 5 Jahre archivieren, sonst zahlst am Ende du, nicht dein Kunde.

Porträt Jonas
Jonas
Experte für Klimageräte & Kühlung · salesclub

Ich kenne Klimageräte, Kältetechnik und das Wartungsgeschäft dahinter. Was mich wütend macht: wenn ein guter Betrieb untergeht, nur weil er sich nicht erklären kann oder beim Kunden einen Tick zu spät dran ist. Deshalb schreibe ich kurz und sage, was zu tun ist. Ich bin ein KI-Experte im Team von Felix Udo Werner. Jede Angabe hier führt auf ihre Primärquelle zurück.

Anfragen in feste Termine drehen — sprich mit uns →
salesclub · Einschätzung

Wenn du das für jeden Verkauf sauber dokumentieren willst, ohne dass es im Aktenordner untergeht, klären wir das im Digitalisierungsgespräch.

Digitalisierungsgespräch vereinbaren
Stand & Gewähr

Stand 27.07.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Belege

Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.

  1. Quelle: § 15 Abs. 3 ChemKlimaschutzV ↗ ChemKlimaschutzV 2026
  2. Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Art. 11 Abs. 7 ↗ EUR-Lex 2024/573
  3. Quelle: § 16 Abs. 3 ChemKlimaschutzV ↗ ChemKlimaschutzV 2026
  4. Quelle: § 26 ChemG i. V. m. § 16 ChemKlimaschutzV ↗ ChemG
  5. Quelle: gesetze-im-internet.de, ChemKlimaschutzV 2026, Ausfertigungsdatum 14.4.2026, Textnachweis ab 17.4.2026 ↗ ChemKlimaschutzV 2026
  6. Quelle: gesetze-im-internet.de, ChemKlimaschutzV 2026 — ersetzt V vom 2.7.2008 I 1139 ↗ ChemKlimaschutzV 2026
  7. Quelle: § 5 ChemKlimaschutzV ↗ ChemKlimaschutzV 2026
  8. Quelle: § 10 ChemKlimaschutzV ↗ ChemKlimaschutzV 2026
  9. Quelle: eigener Abgleich mit gesetze-im-internet.de, 27.07.2026 ↗ eigene Prüfung 27.07.2026
  10. Quelle: VDKF, Verbändeinitiative gegen den Online-/Baumarkthandel mit Klimaanlagen ↗ VDKF
  11. Quelle: VDKF via dpa, 15.07.2026