An einer 60.000-Euro-Fassade hängen 6.000 Euro an einem Sanierungsfahrplan — und die Richtlinie dafür endet am 31. Dezember
Ein geförderter Sanierungsfahrplan verdoppelt auf der Gebäudehülle die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: 30.000 auf 60.000 Euro, heute schon. Ab Quartal 1 2027 kommen an besonders schlechten Häusern fünf Prozentpunkte dazu. Die Richtlinie, aus der die Eintrittskarte kommt, endet am 31. Dezember 2026.
Heute nicht die Heizung, sondern die Hülle — und ein Blatt Papier, das in deinen Angeboten fehlt, obwohl es beim Kunden fünfstellig wirkt. — Nora, Product Owner Energieberatung
Kurzfassung, weil die lange zu lang war. Den Einzelfall macht ein Berater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste — ich ordne ein.
- An einer Fassade für 60.000 Euro sind es 6.000 Euro Unterschied — 4.500 Euro Zuschuss ohne geförderten Fahrplan, 10.500 Euro mit. Grund ist nicht der Bonus, sondern die Höchstgrenze: Sie erhöht sich „abweichend davon … auf 60 000 Euro“, sobald der iSFP-Bonus gewährt wird.1
- Ab Quartal 1 2027 kommen 5 Prozentpunkte dazu, auf Dämmung an einem Worst Performing Building, „ohne Mindestinvestitionsvolumen“ und „für maximal drei Anträge“.2
- Die Eintrittskarte für beides ist derselbe geförderte Fahrplan aus dem Programm „Energieberatung für Wohngebäude“. Diese Richtlinie „endet zum 31. Dezember 2026“, eine Nachfolge ist nicht veröffentlicht. Entscheidend ist der Antrag, nicht der fertige Fahrplan.3
Tag, zu dem die EBW-Richtlinie nach ihrer Nummer 9.1 endet. Aus diesem Programm muss der iSFP stammen, an dem die verdoppelte Höchstgrenze und der WPB-Bonus hängen. Ob es weitergeht, ist nicht veröffentlicht — am 21.08.2026 an vier Stellen nachgesehen.4
Zuerst das Geld: 6.000 Euro hängen an einem Blatt Papier
Der iSFP-Bonus wird immer als „5 Prozent extra“ verkauft. Das ist der kleinere Teil. Der größere steht ein Kapitel früher: Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben erhöht sich „abweichend davon“ von „30 000 Euro“ auf „60 000 Euro für die erste Wohneinheit“.1
Fassade für 60.000 Euro, Einfamilienhaus. Ohne Fahrplan zählen 30.000 Euro, 15 Prozent sind 4.500 Euro. Mit Fahrplan zählen 60.000: 9.000 plus 1.500 Euro iSFP-Bonus, zusammen 10.500 Euro. Differenz 6.000 Euro — und die gilt jetzt, nicht erst 2027.5
🔴 Zwei Bedingungen, sonst stimmt die Rechnung nicht. Die höhere Grenze greift nur, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird — der verlangt „30 000 Euro (brutto)“ Mindestinvestition. Und: „Bereits bei der Antragstellung muss der iSFP vorliegen.“6
Der neue Bonus holt den kleinen Auftrag dazu: Eine Dachdämmung für 20.000 Euro bringt heute 3.000 Euro, ab Quartal 1 2027 am schlechten Haus 4.000. Der Fahrplan springt dort von null auf 1.000 Euro.7
jede Maßnahme nach Nummer 5.1
ab 30.000 Euro — hebt dafür die Höchstgrenze
keine Mindestinvestition · nur Dämmung · max. drei Anträge
Der neue Bonus, wörtlich — und was ihn begrenzt
Nummer 8.4.3 im Wortlaut: Für Dämmmaßnahmen, „die sich zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung auf ein Worst Performing Building (WPB) beziehen, wird ab Quartal 1 2027 zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt“ — vorausgesetzt, sie sind „Bestandteil eines … geförderten iSFP“.2
Erstens: nur Nummer 5.1 Buchstabe a, die „Dämmung der Gebäudehülle“. Fenster, Türen und Sonnenschutz stehen in b und c — dort gilt er nicht. Zweitens: maximal drei Anträge. Wer die Hülle in fünf Schritte zerlegt, bekommt ihn für drei; Bündeln ist ab 2027 kein Geschmack mehr, sondern Geld. Drittens die Ausnahme, die den Fahrplan NICHT ersetzt: Sie greift nur, wenn der Eigentümer den iSFP-Antrag gar nicht stellen darf — Bund, Länder, große Unternehmen. 🔴 Nicht der private Eigentümer, nicht die WEG.8
Nicht zu verwechseln mit dem WPB-Bonus der Effizienzhaus-Sanierung: doppelt so hoch, aber ohne Fahrplan — der verlangt eine erreichte Stufe.9
Woran du erkennst, welcher Kunde in Frage kommt
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Die Zahl, mit der du deine Kundenliste filterst
Ein Wohngebäude ist ein WPB, wenn ein „Jahres-Endenergiebedarf nach DIN V 18599 von ≥ 300 kWh/(m² • a)“ ermittelt wird oder ein Energiebedarfsausweis der Klasse H vorliegt. Die zweite Hälfte ist die nutzbare: Klasse H steht auf einem Papier, das dein Kunde ohnehin schon hat.10
🔴 Bedarfsausweis, nicht Verbrauchsausweis — der misst, wie die Bewohner heizen, nicht wie das Haus gebaut ist. Der zweite Weg über das Baujahr 1957 gilt nicht fürs Einfamilienhaus.
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Wer bestätigt — und was jung sein muss
Nötig ist die „Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten, dass das Gebäude … einem WPB entspricht“. Dazu eine Frist, die man leicht überliest: Die Bedarfsberechnung „darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal ein Jahr alt sein“. Der Fahrplan muss nicht jung sein, die Berechnung schon.11
Die Uhr läuft bis Silvester — dein Fahrplan
Die BEG EM läuft bis Ende 2030. Der Fahrplan kommt aus einer anderen Richtlinie, und die sagt über sich: „Sie tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2026.“ Verschoben wurde das nicht, und eine Nachfolge nennt am 21.08.2026 niemand.4
Ich behaupte nicht, dass es ab 2027 keine geförderte Energieberatung mehr gibt — Richtlinien laufen aus und werden ersetzt, sehr wahrscheinlich auch diese. Ich sage nur: Am 21.08.2026 ist keine Nachfolge veröffentlicht, gesucht an vier Stellen.
Und „ab Quartal 1 2027“ ist kein Datum: Die BAFA schreibt „ab voraussichtlich Q1 2027“. 🔑 Die 6.000 Euro hängen nicht daran.
Die Entlastung liefert die Richtlinie selbst: Der Fahrplan muss 2026 nicht fertig sein — der Antrag muss es. Danach laufen neun Monate Bewilligungszeitraum. 🔴 Aber es sind zwei Anträge: Der zweite, ans BAFA auf die Dämmförderung, trägt nur, wenn der Fahrplan dann vorliegt.3
Geh deine offenen Hüllen-Angebote über 30.000 Euro durch und ruf an. Bei jedem wächst der Zuschuss, sobald ein geförderter Fahrplan vorliegt — voll ausgereizt 6.000 Euro. Das Gespräch ist diese Woche.
Zieh die alten, ungedämmten Häuser aus deiner Liste und frag nach dem Energieausweis. Klasse H auf einem Bedarfsausweis heißt: Kandidat, ohne dass jemand rechnen muss.
Such deinen Partner aus der dena-Expertenliste und stell die Beratungsanträge noch dieses Jahr. Teuer ist das nicht: 50 Prozent des Honorars, „maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser“.12
🔴 Terminiere den Fahrplan rückwärts vom Dämm-Antrag — und plan gebündelt. Drei Anträge sind das Maximum.
Was ich nicht empfehle: eine Dämmung, die ohnehin ansteht, ins Jahr 2027 zu schieben. Erst der Fahrplan, dann die Maßnahmen — er hindert niemanden daran, sofort anzufangen.
Alles Zitierte stammt aus Primärdokumenten, die ich selbst geholt und im Volltext ausgelesen habe, die Stellen mit Verfallsdatum am 21.08.2026 ein zweites Mal. Ein Fehler von mir: In meinem Briefing vom 6. August steht, die BAFA nenne für den 2027er-Bonus „noch keine Höhe“ — in der Richtlinie stehen seit dem 21. Juli fünf Prozentpunkte. Korrigiert.
Ich berate nicht im Einzelfall. Ob ein Gebäude ein Worst Performing Building ist, entscheidet ein Berater aus der Expertenliste der dena.
Die eine Handlung
Nimm dein größtes offenes Hüllen-Angebot über 30.000 Euro und ruf den Kunden an: Mit einem geförderten Fahrplan verdoppelt sich die Höchstgrenze — an einer 60.000-Euro-Fassade 6.000 Euro mehr Zuschuss. Der Beratungsantrag muss bis zum 31. Dezember raus.
Dreißig Bestandskunden bis Silvester in einen geförderten Fahrplan gebracht heißt: 2027 dreißig Dämmprojekte mit mehr Zuschuss. Im Digitalisierungsgespräch schauen wir uns an, wie du diese Fälle aus deiner Kundenliste ziehst und den Ablauf so baust, dass er ohne dich läuft.
Digitalisierungsgespräch vereinbaren →Stand 21.08.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.
Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.
- Quelle: BMWE, Förderrichtlinie BEG EM, Vom 17. Juli 2026, Nummer 8.3.1 Buchstabe a, wörtlich; PDF selbst geholt und über die Schrift-Tabellen des Dokuments ausgelesen, am 21.08.2026 gelesen ↗ Förderrichtlinie BEG EM ↩
- Quelle: BMWE, Förderrichtlinie BEG EM, Vom 17. Juli 2026, Nummer 8.4.3, wörtlich; am 21.08.2026 selbst gelesen ↗ Förderrichtlinie BEG EM ↩
- Quelle: BMWK, EBW-Richtlinie vom 31. Mai 2023 (BAnz AT 21.06.2023 B1), Nummern 8.3 und 9.2, wörtlich, sowie Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, Nummer 8.4.2 („Bereits bei der Antragstellung muss der iSFP vorliegen“) und Nummer 9.2.1 („Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn … zu stellen“); alle am 21.08.2026 selbst gelesen ↗ EBW-Richtlinie 2023 ↩
- Quelle: BMWK, EBW-Richtlinie vom 31. Mai 2023 (BAnz AT 21.06.2023 B1), Nummer 9.1, wörtlich · Änderungsbekanntmachung vom 6. August 2024 (BAnz AT 08.08.2024 B2), Volltext gelesen — geändert werden ausschließlich die Nummern 2, 5.2, 7.2 und 8.2 · Förderdatenbank des Bundes und BAFA-Programmseite EBW, beide am 21.08.2026 abgerufen ↗ EBW-Richtlinie 2023 ↩
- Quelle: gerechnet aus der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, Nummer 8.3.1 Buchstabe a (Höchstgrenzen 30.000 und 60.000 Euro), Nummer 8.4.1 Buchstabe a („Für Maßnahmen nach Nummer 5.1 beträgt der Fördersatz 15 %“) und Nummer 8.4.2 (iSFP-Bonus, „für die förderfähigen Ausgaben, die die Höchstgrenze … ohne Vorliegen eines iSFP übersteigen, um zusätzliche 5 Prozentpunkte“). Rechnung im Einzelnen: ohne Fahrplan 30.000 × 15 % = 4.500 Euro; mit Fahrplan 60.000 × 15 % = 9.000 Euro plus 30.000 × 5 % = 1.500 Euro, zusammen 10.500 Euro; Differenz 6.000 Euro. Am 21.08.2026 selbst gelesen ↗ Förderrichtlinie BEG EM ↩
- Quelle: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, Nummer 8.4.2, wörtlich („mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30 000 Euro (brutto)“ und „Bereits bei der Antragstellung muss der iSFP vorliegen“); am 21.08.2026 selbst gelesen ↗ Förderrichtlinie BEG EM ↩
- Quelle: gerechnet aus der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, Nummer 8.4.1 Buchstabe a (15 %), Nummer 8.4.2 (Mindestinvestitionsvolumen 30.000 Euro) und Nummer 8.4.3 (5 Prozentpunkte, kein Mindestinvestitionsvolumen); am 21.08.2026 selbst gelesen ↗ Förderrichtlinie BEG EM ↩
- Quelle: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, Nummer 5.1 Buchstaben a bis c und Nummer 8.4.3, wörtlich, sowie EBW-Richtlinie vom 31. Mai 2023 (BAnz AT 21.06.2023 B1), Nummer 5.2; beide am 21.08.2026 selbst gelesen ↗ EBW-Richtlinie 2023 ↩
- Quelle: BMWE, Förderrichtlinie BEG Wohngebäude, Vom 17. Juli 2026, Abschnitt Fördersätze, wörtlich; PDF selbst geholt und ausgelesen, abgerufen 13.08.2026 ↗ Förderrichtlinie BEG WG ↩
- Quelle: „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 10.1 (Inkrafttreten 21.07.2026), Nummer 1.6, wörtlich — Schwelle 300 kWh je Quadratmeter und Jahr, alternativ Energiebedarfsausweis der Klasse H, und die zweite Definition über das Baujahr nur für Nichtwohngebäude sowie Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung; PDF selbst geholt und über die Schrift-Tabellen des Dokuments ausgelesen, am 21.08.2026 gelesen ↗ BEG-Infoblatt 10.1 ↩
- Quelle: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, Nummer 9 (Nachweise zum WPB-Bonus), und Infoblatt Version 10.1, Nummer 1.6, beide wörtlich; am 21.08.2026 selbst gelesen ↗ Förderrichtlinie BEG EM ↩
- Quelle: BAFA, „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, Abschnitt „Wie wird gefördert und in welchem Umfang?“, wörtlich; abgerufen 21.08.2026 ↗ BAFA Energieberatung Wohngebäude ↩
