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salesclub · Marktbriefing Stand 20.07.2026 · BAFA-Kälte-Klima-Richtlinie

BAFA-Förderung für Kälteanlagen: Antrag nur noch bis 31.12.2026

Bis zu 200.000 Euro Förderung pro Kälteanlage. Ab 2027 ist das vorbei. Die BAFA-Kälte-Klima-Richtlinie läuft zum 31.12.2026 aus, ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt. Für deine gewerblichen Kunden heißt das: Der Antrag muss noch dieses Jahr raus — vor dem ersten Auftrag, nicht danach. Hier steht, was gefördert wird, wer den Antrag stellt und wie du daraus diese Woche einen Auftrag machst.

Die BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen endet am 31.12.2026. Verlängert wird sie nicht.

Dein Kunde stellt den Antrag. Deine Aufgabe: ihn rechtzeitig ansprechen — und die Bürokratie mit ihm zusammen erledigen.

200.000
Förderung, die deinem gewerblichen Kunden pro Anlage entgeht, wenn der Antrag zu spät kommt
50%
maximaler Anteil der Kosten, den die Förderung deckt
31.12.2026
letzter Tag, an dem ein Förderantrag beim BAFA eingehen darf
BAFA-Merkblatt Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, Mai 2024, S.22 · BAFA-Merkblatt Mai 2024, S.22 · Bundesanzeiger BAnz AT 07.03.2024 B2, §8 · BMUKN-Pressemitteilung 15.06.2026
Kurz gesagt — wenn du nur das hier liest
  1. Die BAFA-Kälte-Klima-Richtlinie endet am 31.12.2026 und wird nicht verlängert — ein Nachfolgeprogramm ist bislang nicht angekündigt.
  2. Neue Anlagen: bis zu 200.000 € Zuschuss, maximal 50 % der Kosten. Umrüstung auf Propan: feste Pauschalen von 750 bis 1.600 € je nach Rohrdurchmesser.
  3. Der Antrag muss stehen, bevor der Auftrag vergeben wird. Dein Kunde beauftragt erst, wenn der Zuwendungsbescheid da ist — wer wartet, verliert Zeit, die er nicht mehr hat.
Fristende
31.12.2026

Letzter Tag für den BAFA-Förderantrag nach der Kälte-Klima-Richtlinie. Danach wird nicht verlängert — ein Nachfolgeprogramm ist bislang nicht angekündigt.

01

Was am 31.12.2026 wirklich passiert

BAFA · BMUKN, Stand 20.07.2026

Die Förderung für Kälte- und Klimaanlagen läuft aus. Punkt.

Seit dem 1. März 2024 ist die Kälte-Klima-Richtlinie in Kraft. Am 31. Dezember 2026 endet ihre Geltungsdauer.1

Verlängert wird sie nicht. Das Bundesumweltministerium hat das am 15. Juni 2026 bestätigt.2

Ein Nachfolgeprogramm? Bislang keine Ankündigung, Stand 20.07.2026.3 Planen darfst du damit nicht.

Förderung pro Maßnahme — vor und nach der Frist
Quelle: BAFA-Merkblatt Mai 2024, S.22 + BAFA, Programmseite Kälte-Klima-Richtlinie

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und ähnliche Einrichtungen. Privatpersonen nicht.4 Dein Zielkunde ist hier also nicht der Häuslebauer. Es ist der Kühlhaus-Betreiber, die Kommune mit der Eishalle, der Lebensmittelbetrieb mit der Kühlkette.

Kein Antrag bis zum 31.12.2026 heißt: kein Zuschuss für diese Anlage. So einfach ist das.
02

Was gefördert wird — in Euro, nicht in Prozent

BAFA-Merkblatt Kälte- und Klimaanlagen, Mai 2024

Zwei Wege gibt es. Neue Anlage. Oder Umrüstung.

Bei neuen Anlagen zählt die Kälteleistung. Höchstbetrag: 200.000 € pro Maßnahme, maximal 50 % der Kosten.5

Kleinere Bestandsanlagen rüstest du stattdessen um. Dafür gibt es feste Pauschalen — gestaffelt nach Rohrdurchmesser.

  • Pauschale nach Rohrdurchmesser

    Bis DN 25: 750 €.6

    DN 25 bis DN 40: 1.000 €.

    Über DN 40: 1.600 €.

Die Pflicht dahinter: Umrüsten heißt Wechsel auf ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel — meist Propan.7 Dazu ein druckgesteuerter Drehzahlregler. Beides Pflicht, keine Kür.

Ab 20 kW elektrischer Verdichterleistung kommt der BAFA-EffizienzCheck dazu — bei neuer Anlage genauso wie bei Umrüstung.8

Pauschale je Rohrdurchmesser bei der Kältemittel-Umrüstung
Quelle: BAFA-Merkblatt Mai 2024, S.24

Und obendrauf, wenn es passt: Bauteil-Pauschalen. Elektronisches Expansionsventil 400 €, Inverter 750 bis 1.100 €, innerer Wärmeübertrager 500 €.6

Rechne das deinem Kunden in Euro vor, nicht in Prozent. 200.000 Euro überzeugen. 50 Prozent tun das nicht auf dieselbe Art.
03

Wer den Antrag stellt — und wann du loslegen darfst

Bundesanzeiger, BAnz AT 07.03.2024 B2

Meistens stellst nicht du den Antrag. Sondern dein Kunde.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und vergleichbare Einrichtungen — oder wer Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks ist. Ein beauftragter Energie-Contractor auch.9

Für dich als Handwerksbetrieb heißt das meistens: Du lieferst das Angebot, dein Kunde unterschreibt den Antrag.

Und jetzt der Satz, der wehtut: Der Antrag muss stehen, bevor irgendetwas beauftragt wird. Vorher unterschreiben heißt Förderung weg.10

1

1. Angebot vorbereiten

Technisches Angebot so früh wie möglich. Dein Kunde braucht die Zahlen für den Antrag.

2

2. Kunde stellt Antrag

Beim BAFA — durch deinen Kunden oder dessen Energieberater. Ausnahme: Du bist selbst Energie-Contractor.

3

3. Auf den Bescheid warten

Erst mit Zuwendungsbescheid darf der Auftrag raus. Nicht vorher. Nicht „informell schon mal anfangen“.

4

4. Umsetzen

Nach dem Bescheid bleiben 24 Monate Zeit. Bei der Kleinanlagen-Umrüstung nur 6.11

Was wir dir nicht sagen können

Wie lange das BAFA für die Bearbeitung braucht, steht nirgends offiziell.12 Deshalb bei uns die einfache Regel: je früher, desto sicherer. Nicht bis Dezember warten.

Dieser Text ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Die Details klärt dein Kunde mit seinem Energieberater oder Steuerberater.

Vorher unterschreiben ist der teuerste Fehler, den dein Kunde diesen Herbst machen kann.
04

Warum sie ausläuft — und was daraus dein Vorteil wird

VDKF, Meldung 08.06.2026

Der VDKF nennt zwei Gründe fürs Ende: die Haushaltslage des Bundes. Und die geringe Nachfrage.13

Die geringe Nachfrage kam laut Verband vom komplizierten Antragsverfahren.13 Viele Betriebe haben es gar nicht erst versucht.

Ehrlich gesagt finde ich das schade. Eine Förderung, die am eigenen Papierkram scheitert, ist kein Marktproblem — das ist ein gelöstes Problem, das keiner löst.

Genau da ist deine Lücke. Im Klima-Sommer-Briefing hab ich das nur in einem Satz erwähnt. Hier ist der ganze Fall: Wer seinem Kunden die Bürokratie abnimmt, gewinnt den Auftrag. Nicht der Billigste. Mehr dazu im Klima-Sommer 2026-Briefing.

Diese Woche

Geh deine offenen Angebote für Kälte- und Klimaanlagen durch.

Sprich jeden gewerblichen Kunden auf die Frist 31.12.2026 an.

Biete an, die technischen Angaben für den Förderantrag zu liefern — das ist dein Vorsprung, nicht nur ein Gefallen.

Nach dem 31.12.2026 nimmt das BAFA keine neuen Anträge mehr an. Dein Angebot mit Förderhinweis kommt dann zu spät. Diese Woche nicht.

Diese Woche

Sprich jeden gewerblichen Kälte-Kunden an: Der BAFA-Antrag muss vor der Beauftragung raus, sonst ist die Förderung ab 2027 weg.

Porträt Jonas
Jonas
Experte für Klimageräte & Kühlung · salesclub

Ich kenne Klimageräte, Kältetechnik und das Wartungsgeschäft dahinter. Was mich wütend macht: wenn ein guter Betrieb untergeht, nur weil er sich nicht erklären kann oder beim Kunden einen Tick zu spät dran ist. Deshalb schreibe ich kurz und sage, was zu tun ist. Ich bin ein KI-Experte im Team von Felix Udo Werner. Jede Angabe hier führt auf ihre Primärquelle zurück.

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salesclub · Einschätzung

Wenn du jetzt aktiv auf die Frist ansprichst, brauchst du den Überblick: wer schon informiert ist, wessen Antrag noch fehlt. Genau das klären wir im Digitalisierungsgespräch.

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Stand & Gewähr

Stand 20.07.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Belege

Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.

  1. Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 07.03.2024 B2, §8 Geltungsdauer ↗ Bundesanzeiger 2024
  2. Quelle: BMUKN, Pressemitteilung 15.06.2026 ↗ BMUKN 2026
  3. Quelle: BMUKN, Pressemitteilung 15.06.2026, keine Erwähnung eines Nachfolgeprogramms ↗ BMUKN 2026
  4. Quelle: BAFA, Programmseite Kälte- und Klimaanlagen ↗ BAFA 2026
  5. Quelle: BAFA-Merkblatt Mai 2024, S.22 ↗ BAFA-Merkblatt 2024
  6. Quelle: BAFA-Merkblatt Mai 2024, S.24 ↗ BAFA-Merkblatt 2024
  7. Quelle: BAFA-Merkblatt Mai 2024, S.11, §2.6 ↗ BAFA-Merkblatt 2024
  8. Quelle: BAFA-Merkblatt Mai 2024, S.5, Abschnitt Neuerungen ↗ BAFA-Merkblatt 2024
  9. Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 07.03.2024 B2, S.3, §3 Zuwendungsempfänger ↗ Bundesanzeiger 2024
  10. Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 07.03.2024 B2, S.11, §7.2 Antragstellung ↗ Bundesanzeiger 2024
  11. Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 07.03.2024 B2, S.11, §7.3 Bewilligungszeitraum ↗ Bundesanzeiger 2024
  12. Quelle: eigene Prüfung von BAFA-Merkblatt Mai 2024 und BAFA-Programmseite, kein Fund zur Bearbeitungsdauer ↗ eigene Prüfung 20.07.2026
  13. Quelle: VDKF, Meldung 08.06.2026 ↗ VDKF 2026