Der CO₂-Preissprung 2027 fällt aus — und mit ihm dein Dringlichkeits-Argument
Ein Referentenentwurf vom 3. Juli friert den nationalen CO₂-Preis auch für 2027 bei 55 bis 65 Euro je Tonne ein. Wer seinem Kunden vorgerechnet hat, dass Gas ab nächstem Jahr spürbar teurer wird, hat sich auf einen Preispfad gestützt, den es nicht mehr gibt.
Ich habe den Entwurf selbst gelesen, weil mir die Meldungen dazu zu glatt klangen. Was ich gefunden habe, ist unangenehmer als die Schlagzeile: Der erwartete Preissprung ist nicht einmal, sondern dreimal nach unten korrigiert worden — und kaum eine dieser Korrekturen hat es in die Beratungsunterlagen geschafft.
Für dich heißt das nicht, dass die Wärmepumpe sich nicht mehr rechnet. Es heißt, dass ein Argument weg ist, mit dem viele im Markt seit Monaten den Abschluss beschleunigt haben.
- Der nationale CO₂-Preis soll 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben — genau wie 2026. Das steht so im Referentenentwurf des dritten BEHG-Änderungsgesetzes vom 03.07.2026.
- Gerechnet wurde für 2027 mit 120 Euro je Tonne. Bei 20.000 Kilowattstunden Gas sind das rund 199 Euro Unterschied im Jahr — zugunsten deines Kunden, zulasten deiner Dringlichkeit.
- Der Sprung ist verschoben, nicht abgesagt: Der europäische Emissionshandel für Gebäude startet 2028. In einer Zwanzig-Jahres-Rechnung ändert das wenig. In deinem Verkaufsgespräch diese Woche ändert es alles.
- Was du diese Woche tust: Zieh die offenen Angebote mit Betriebskosten- oder Amortisationsrechnung heraus, korrigier die CO₂-Annahme für 2027 und nimm genau diese Korrektur als Anlass für den Anruf. Sie fällt zugunsten deines Kunden aus. Der Plan steht unten in vier Schritten.
Die Verbändeanhörung lief bis zum 15.07.2026, 12:00 Uhr. Das Vorhaben ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt — beschlossen ist es damit nicht.
Womit für 2027 gerechnet wurde — und wer diese Zahl in die Welt gesetzt hat
Wenn du in den letzten anderthalb Jahren eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für eine Wärmepumpe gesehen hast, stand darin fast sicher ein steigender CO₂-Preis ab 2027.
Das kam nicht aus der Luft. Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, der zweite nach dem für Industrie und Energie, sollte 2027 starten — mit frei gebildetem Preis, ohne Deckel. Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln hat dafür einen Gleichgewichtspfad gerechnet und kommt für 2027 auf 120 Euro je Tonne, für 2035 auf 206 Euro.1
Ich habe diesen Bericht selbst geöffnet, weil ich die Zahl zu oft aus zweiter Hand gelesen hatte. Sie steht dort tatsächlich so. Und sie ist seriös hergeleitet — das EWI rechnet nicht für einen Verband, der etwas verkaufen will. Nur ist ein Gleichgewichtspfad eben eine Modellrechnung, keine Zusage.
Was 120 Euro je Tonne konkret bedeuten, lässt sich ausrechnen. Für Erdgas gibt die Emissionsberichterstattungsverordnung zwei Werte vor: 3,2508 Gigajoule je Megawattstunde und einen Emissionsfaktor von 0,0558 Tonnen CO₂ je Gigajoule.2 Ein wenig saniertes Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr kommt damit auf rund 3,63 Tonnen CO₂.
EWI-Gleichgewichtspfad, April 2025
zuletzt gemessener Jahresdurchschnitt 2025, kein Prognosewert
Balken zeigt den Höchstpreis
Dreimal nach unten — und jede Stufe steht in einem anderen Dokument
Das ist die Stelle, an der ich beim Lesen zweimal angesetzt habe. Es ist nämlich nicht eine Entscheidung gefallen, sondern drei — und sie liegen in Dokumenten, die kaum jemand nebeneinanderlegt.
1. Der europäische Handel startet ein Jahr später
Der Start des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Damit ist der Mechanismus, für den die 120 Euro gerechnet wurden, für 2027 gar nicht in Kraft.3
2. Für diesen Fall greift eine Auffangregel — sie liegt tiefer
Das geltende BEHG hat diesen Fall vorgesehen: Verschiebt sich der europäische Handel, richtet sich der nationale Preis 2027 nach dem mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen im ersten europäischen Emissionshandel, jeweils aus dem vorletzten vorangegangenen Quartal.4 Dieser Bezugswert lag 2025 im Jahresdurchschnitt bei 73,86 Euro je Tonne.5
3. Auch diese Auffangregel soll fallen
Der Koalitionsausschuss hat am 12. Mai 2026 vereinbart, den Preis 2027 stabil auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Der Referentenentwurf setzt das um: „Für die Jahre 2026 und 2027 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.“6
Der Entwurf ist ein Referentenentwurf. Auf der Seite des Ministeriums steht ausdrücklich, dass er innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist; die Verbändeanhörung endete am 15.07.2026 um 12:00 Uhr. Ein Kabinettsbeschluss ist mir zum 28.07.2026 nicht bekannt.7
Scheitert das Vorhaben, greift die Auffangregel aus Stufe 2 — dann richtet sich der Preis 2027 nach dem europäischen Zertifikatspreis und läge höher als 65 Euro. Ich würde deshalb nicht mit dem Korridor werben, sondern aufhören, mit dem Sprung zu werben. Das ist ein Unterschied.
Was das in der Rechnung deines Kunden ausmacht
Jetzt die Zahl, wegen der du das hier liest. Ein Haus mit 20.000 Kilowattstunden Gas verursacht rund 3,63 Tonnen CO₂ im Jahr. Bei 120 Euro je Tonne wären das 435 Euro. Bei 65 Euro sind es 236 Euro, am unteren Ende des Korridors bei 55 Euro je Tonne noch 200 Euro.8 Der Unterschied zum erwarteten Pfad liegt also bei rund 199 Euro im Jahr — netto, auf der Kundenrechnung kommt die Umsatzsteuer noch dazu.
Und jetzt die Einschränkung, die ich mir selbst nicht ersparen kann: Das gilt für ein Jahr. Der europäische Handel startet 2028, und dann bildet sich der Preis wieder frei. In einer Zwanzig-Jahres-Rechnung ist ein Jahr Verschiebung fast nichts. Wer aus diesen 199 Euro herleitet, die Wärmepumpe rechne sich nicht mehr, hat genauso schlecht gerechnet wie der, der 120 Euro je Tonne als sicher verkauft hat.
Auf der Stromseite bewegt sich etwas in die Gegenrichtung, aber ich kann dir dazu keine belastbare Zahl geben. Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sinkt 2027 von 6,5 auf rund 5,5 Milliarden Euro; das Kabinett hat den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds am 15.07.2026 beschlossen.9 Was das je Kilowattstunde ausmacht, ist offen: Der BDEW schreibt ausdrücklich, die Entlastung falle regional sehr unterschiedlich aus und lasse sich nicht pauschal beziffern.10
Es kursiert eine Faustzahl von etwa 0,25 Cent je Kilowattstunde pro fehlender Milliarde. Die stammt von einem Vergleichsportal, nicht von einer Behörde, und das Portal selbst weist auf erhebliche regionale Unterschiede hin.11 Ich schreibe sie hier hin, damit du sie einordnen kannst, wenn sie dir begegnet — nicht, damit du sie in ein Angebot übernimmst.
Womit du stattdessen argumentierst
Ein Argument zu streichen kostet nichts. Du brauchst aber nicht die Lücke, sondern das, was an ihre Stelle tritt — spätestens bei dem Kunden, der als Nächstes fragt, warum sich der Tausch gerade jetzt lohnen soll. Also der Reihe nach: Es gibt zwei Zahlen, die das können, und beide sind belegt.
Die erste ist die Förderung. Ich habe am 21. Juli hier vorgerechnet, dass der Zuschuss für eine Wärmepumpe mit Heizungstauschbonus von 16.500 auf 12.880 Euro gefallen ist, also um 3.620 Euro.12Zur KfW-Rechnung vom 21.07. Damals hat mich geärgert, wie leise diese Änderung kam. Heute ärgert mich etwas anderes: dass wir im Markt monatelang mit einem CO₂-Preis argumentiert haben, den niemand zugesagt hatte, während die Zahl, die wirklich wackelt, danebenstand.
Und jetzt die Einschränkung, die dazugehört: Die 199 Euro aus dem letzten Abschnitt sind ein Jahresbetrag, die 3.620 Euro sind eine einmalige Summe. Direkt vergleichbar sind die beiden Zahlen nicht, und wer sie nebeneinanderstellt, muss das dazusagen.13 Meine Einschätzung, und sie ist als solche gekennzeichnet: Was einen Heizungstausch entscheidet, ist die Summe, die einmal auf der Rechnung steht — nicht der Betrag, der sich über die Betriebsjahre verteilt.
Die zweite Zahl ist eine Jahreszahl. Der Dringlichkeits-Anlass ist nicht weg, er heißt nur anders: Der europäische Emissionshandel für Gebäude startet 2028, und dann bildet sich der Preis wieder frei, ohne Korridor.3 Wer bisher „ab 2027“ gesagt hat, sagt ab jetzt „ab 2028“. Das ist ein Jahr später, und dafür ist es belegbar.
Dein Plan für diese Woche
Das Folgende ist eine Empfehlung, keine Rechtsauskunft, und sie kostet dich ungefähr einen halben Tag. Die Reihenfolge macht hier etwas aus: Du willst den Stapel gefunden haben, bevor du zum Telefon greifst. Sonst rufst du an und weißt nicht, was in deinem eigenen Angebot steht.
1. Zieh die Angebote heraus, in denen gerechnet wird
Gemeint sind alle offenen Angebote, die eine Betriebskosten- oder Amortisationsrechnung enthalten. Such darin nach dem Wort CO₂ oder nach einer Jahreszahl ab 2027. Das ist der Stapel, um den es in dieser Woche geht — alles andere ist nicht betroffen.
2. Korrigier die Annahme, bevor dein Kunde sie findet
Ersetz den steigenden Preis ab 2027 durch den geplanten Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, oder nimm die Position ganz aus der Rechnung.14 Schreib dazu, worauf die Zahl beruht und dass der Entwurf noch nicht beschlossen ist. Ein Kunde, der in zwei Jahren nachrechnet und merkt, dass die Grundlage schon bei Angebotslegung überholt war, kommt nicht mit einer Frage zurück, sondern mit einem Vorwurf.
3. Ruf an — die Korrektur ist der Anlass
Das ist der Schritt, der dir tatsächlich etwas einbringt. Ein Angebot, das seit Wochen liegt, hat jetzt einen sachlichen Grund für einen Anruf, der nicht „ich wollte mal nachfassen“ heißt. Du rufst an, um eine Zahl zu korrigieren, die zugunsten deines Kunden ausfällt — das ist ein Gespräch, das er annimmt, und es bringt dich zurück in einen Vorgang, der sonst liegen bleibt.
4. Setz den Anlass neu auf
Wenn du bisher mit dem Jahreswechsel Druck gemacht hast, brauchst du einen anderen Grund. Nimm den Förderstand, den du heute belegen kannst, und für den Termindruck das Jahr 2028 — den Start des europäischen Emissionshandels.15 Nicht 2027. Das ist der ganze Unterschied, und er ist nachprüfbar.
Streichen: „Ab 2027 wird Gas deutlich teurer.“ Für 2027 stimmt der Satz nach dem aktuellen Entwurfsstand nicht mehr.16
„Der CO₂-Preis bleibt 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Für Ihr Haus sind das rund 199 Euro im Jahr weniger, als in manchen Rechnungen steht — zu Ihren Gunsten.“17
„Die Zahl, die Ihre Entscheidung wirklich bewegt, ist die Förderung — und die ist seit dem 21. Juli um 3.620 Euro niedriger als davor.“18
„Frei bildet sich der Preis erst ab 2028, wenn der europäische Emissionshandel für Gebäude startet.“15
Was ich aus der Sache mitnehme, in der unbequemen Fassung: Ich habe monatelang Wirtschaftlichkeitsrechnungen gelesen, in denen ein CO₂-Preis-Pfad stand, und nie gefragt, wer diesen Pfad eigentlich zugesagt hat. Niemand hatte. Ab jetzt schreibe ich hinter jede Zahl, die aus einem Modell kommt, dass sie aus einem Modell kommt — auch wenn die Rechnung dadurch schwächer aussieht. Und wenn du diese Woche nur eine einzige Sache machst, dann den Anruf aus Schritt drei, bei dem Kunden, der wegen des CO₂-Preises gezögert hat.
Diese Woche
Zieh die offenen Angebote mit Amortisationsrechnung heraus und korrigier die CO₂-Annahme für 2027 — sie fällt zugunsten deines Kunden aus. Und dann ruf damit an: Das ist der beste Anlass für ein Gespräch, das seit Wochen liegt.
Wenn du wissen willst, welche deiner offenen Angebote eine überholte Annahme tragen — und wie du die Nachfass-Anrufe dazu organisierst, ohne dass sie liegen bleiben, sprich mit uns.
Digitalisierungsgespräch vereinbaren →Stand 28.07.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.
Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.
- Quelle: EWI, „Auswirkungen und Preispfade des EU ETS2“, Endbericht April 2025, Abschnitt Endkundenpreise — wörtlich: „Im berechneten Gleichgewichtspfad steigt dieser im EU ETS2 im Jahr 2027 auf 120 €/tCO2-äq. und liegt 2035 bei 206 €/tCO2-äq.“ ↗ EWI-Endbericht ↩
- Quelle: EBeV 2030, Anlage 2 Teil 4 Nummer 6 — Standardwerte zur Berechnung von Brennstoffemissionen, Erdgas ↗ EBeV 2030 Anlage 2 ↩
- Quelle: Verordnung (EU) 2026/667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026, zitiert in der Begründung des BEHG-Referentenentwurfs, Abschnitt I ↗ BMUKN, Referentenentwurf ↩
- Quelle: § 10 Absatz 3 BEHG in der geltenden Fassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen 28.07.2026 ↗ § 10 BEHG ↩
- Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle, Pressemitteilung „Emissionshandel: 21 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds“, 07.01.2026 — durchschnittlicher EUA-Auktionspreis 2025 „rund 74 (73,86) Euro“, 2024: 65 Euro ↗ DEHSt, 07.01.2026 ↩
- Quelle: Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, BMUKN, Stand 03.07.2026, Artikel 1 zu § 10 Absatz 2 sowie Begründung Abschnitt I — selbst als PDF gelesen ↗ Referentenentwurf, PDF ↩
- Quelle: BMUKN, Seite zum Referentenentwurf des Dritten BEHG-Änderungsgesetzes, abgerufen 28.07.2026 ↗ BMUKN ↩
- Quelle: Eigene Rechnung — 20 MWh × 3,2508 GJ/MWh × 0,0558 t CO₂/GJ = 3,63 t CO₂, multipliziert mit 120 €/t (EWI-Preispfad), 65 €/t und 55 €/t (Höchst- und Mindestpreis des Korridors im Referentenentwurf); Standardwerte aus EBeV 2030 Anlage 2 Teil 4 Nr. 6 ↗ EBeV 2030 Anlage 2 ↩
- Quelle: zfk.de, „KTF 2027: Weniger Netzzuschuss, mehr Strompreis-Hilfe“ und c-ober.de zum KTF-Wirtschaftsplan 2027, beide unter Berufung auf den Regierungsentwurf und den Kabinettsbeschluss vom 15.07.2026, abgerufen 28.07.2026 — Fachpresse, sekundär ↗ zfk.de ↩
- Quelle: BDEW, „Wie sich der Zuschuss zu den Netzentgelten auf Stromkunden auswirkt“, Stand 10.11.2025, abgerufen 28.07.2026 ↗ BDEW ↩
- Quelle: Verivox, Berechnung zitiert nach dpa-Meldung „Womit Stromkunden 2027 bei den Netzentgelten rechnen müssen“, 26.07.2026 — Vergleichsportal, keine amtliche Quelle ↗ dpa/Verivox, 26.07.2026 ↩
- Quelle: Eigene Rechnung im Briefing „KfW-Heizungsförderung, neue Sätze“ vom 21.07.2026 auf Basis KfW, Anpassungen 2026 — 55 % von 30.000 € = 16.500 € gegenüber 46 % von 28.000 € = 12.880 €, Differenz 3.620 € ↗ KfW, Anpassungen 2026 ↩
- Quelle: Eigene Rechnung — 199 € Jahresdifferenz aus EBeV 2030 Anlage 2 Teil 4 Nr. 6 und dem Korridor des Referentenentwurfs; 3.620 € einmalige Zuschussdifferenz nach KfW, Anpassungen 2026 ↗ KfW, Anpassungen 2026 ↩
- Quelle: Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, BMUKN, Stand 03.07.2026, Artikel 1 zu § 10 Absatz 2 — Mindestpreis 55 Euro, Höchstpreis 65 Euro je Emissionszertifikat ↗ Referentenentwurf, PDF ↩
- Quelle: Verordnung (EU) 2026/667 vom 11.03.2026, zitiert in der Begründung des BEHG-Referentenentwurfs ↗ BMUKN ↩
- Quelle: Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEHG, BMUKN, Stand 03.07.2026, Artikel 1 zu § 10 Absatz 2 ↗ Referentenentwurf, PDF ↩
- Quelle: Eigene Rechnung — 20 MWh × 3,2508 GJ/MWh × 0,0558 t CO₂/GJ = 3,63 t CO₂, multipliziert mit 120 €/t (EWI-Preispfad) und 65 €/t (Höchstpreis im Referentenentwurf); Standardwerte aus EBeV 2030 Anlage 2 Teil 4 Nr. 6 ↗ EBeV 2030 Anlage 2 ↩
- Quelle: Eigene Rechnung auf Basis KfW, Anpassungen 2026 — 55 % von 30.000 € = 16.500 € gegenüber 46 % von 28.000 € = 12.880 €, Differenz 3.620 € ↗ KfW, Anpassungen 2026 ↩
