20 Jahre sicherer Satz, wenn dein Kunde bis Silvester ans Netz geht
Ab 2027 weiß niemand, was für neue PV-Anlagen gilt — das Gesetz dafür ist nicht mal im Kabinett. Nur eines steht fest: Wer bis zum 31.12.2026 ans Netz geht, sichert sich die heutige Vergütung für 20 Jahre. Der Entwurf für die Zeit danach wurde gerade erst in eine drei Werktage kurze Anhörung geschickt.
Die Bundesregierung will die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 2027 umbauen. Beschlossen ist davon noch nichts.
Für dich zählt trotzdem ein Datum: der 31.12.2026. Danach ist die Rechtslage für neue Anlagen offen.
- Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten die heutige Vergütung 20 Jahre lang — das steht im Gesetz selbst.1
- Am selben Tag läuft die EU-Genehmigung für das EEG aus. Ohne ein neues, genehmigtes EEG 2027 dürfen ab dem 1.1.2027 keine neuen Förderungen mehr bewilligt werden.2
- Der überarbeitete Entwurf vom 17.07.2026 sieht keine komplette Streichung mehr vor, sondern eine abgesenkte Übergangszahlung für 36 Monate. Die Höhe nennt er nicht.3
Bis zu diesem Tag müssen neue Anlagen in Betrieb gehen, um die heutige Einspeisevergütung für die volle gesetzliche Laufzeit von 20 Jahren zu sichern.4 Am selben Tag läuft auch die EU-Genehmigung für das EEG aus.5 Für Anlagen, die erst danach ans Netz gehen, ist offen, unter welchen Bedingungen sie gefördert werden.
Was am 21.07.2026 wirklich gilt — und was nur ein Entwurf ist
Drei Werktage. So lange hatten Länder und Verbände Zeit, zu einem Gesetzespaket Stellung zu nehmen, das eine ganze Branche betrifft — mehr als 436.000 Arbeitsplätze, 37 Milliarden Euro Investitionsvolumen im Jahr.6
häufigster Fall bei Eigenverbrauch mit Rest-Einspeisung
gesamter erzeugter Strom geht ins Netz
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den überarbeiteten Entwurf am 17.07.2026 verschickt, zusammen mit dem Netzpaket, in derselben kurzen Anhörung.7 Bis zur Stellungnahme blieben drei Werktage. Der BEE nennt das für zwei Gesetzesvorhaben dieser Tragweite nicht angemessen.8 BSW-Solar urteilt genauso.9
Beschlossen ist beim EEG 2027 noch nichts. Es gibt einen überarbeiteten Referentenentwurf vom 17.07.2026 — mehr nicht.7
Das Kabinett hat noch nicht entschieden. Ein Termin am 29.07.2026 kursiert in zwei Medien, aber keine Ministeriumsquelle bestätigt ihn — behandle ihn als Gerücht, nicht als Termin. [unverifiziert; Quelle: t-online.de, 19.07.2026, ohne erkennbare Quellenangabe | https://t-online.de/finanzen/energie/id_101347894/eeg-reform-reiche-gibt-nach-solarfoerderung-laeuft-schrittweise-aus.html | t-online 19.07.2026]
Bis das EEG 2027 verkündet ist, gilt das heutige EEG unverändert weiter. Was du heute anbietest oder einbaust, richtet sich noch nach der aktuellen Vergütung von 7,78 beziehungsweise 12,34 Cent je Kilowattstunde.10
Was im Entwurf steht — falls er so kommt
Der überarbeitete Entwurf ist milder als der erste. Komplett gestrichen wird die Förderung für kleine Dachanlagen nicht mehr.11 Nur: Zunächst erhalten heißt nicht dauerhaft erhalten.
Neue Dachanlagen sollen ab 2027 noch 36 Monate eine feste Vergütung bekommen — als befristete Übergangszahlung, unterhalb des heutigen Satzes.12 Wie viel unterhalb, sagt der Entwurf nicht.13
Das heißt konkret: Du kannst deinem Kunden für 2027 keine Zahl nennen. Es gibt noch keine, die belegt wäre.
Parallel wächst die Pflicht zur Direktvermarktung in Stufen nach unten. Direktvermarktung heißt: kein fester Satz mehr, sondern Verkauf über einen Vermarkter zum Marktpreis.14
Heute — Pflicht erst ab 100 Kilowatt
Direktvermarktung ist aktuell erst für Neuanlagen ab 100 Kilowatt Pflicht, so steht es seit 2016 im EEG. Ein früherer Anlauf, diese Grenze schrittweise auf 75 und 25 Kilowatt abzusenken, wurde im damaligen Gesetz nicht umgesetzt.15
Ab 2027 — neuer Entwurf senkt auf 50 Kilowatt
Laut dem überarbeiteten Entwurf soll die Pflicht ab 2027 auf alle Neuanlagen ab 50 Kilowatt ausgeweitet werden — das ist die erste Stufe der Novelle, keine schon geltende Regel.
Ab 2028 — auch alles darunter
Jede Neuanlage unter 50 Kilowatt kommt dazu. Eine typische Reihenhaus-Anlage mit 20 Kilowattpeak ist damit schon 2028 erfasst, nicht erst später.
Ab 2029 — Grenze sinkt auf 25 Kilowatt
Die Schwelle wandert weiter nach unten. Betroffen sind ab hier auch die letzten kleineren Anlagen, die die 50-Kilowatt-Stufe 2028 nicht erreicht hätten.
Ab 2030 — jede Neuanlage
Direktvermarktung gilt dann unabhängig von der Größe — auch für das kleinste Dach.
Ein Trost für die kleinsten Anlagen steht offenbar mit im Entwurf: ein Direktvermarktungsbonus für die ersten vier Jahre nach Pflichteintritt — die Höhe der Vergütung selbst nennt der Entwurf nicht, ein Bonus obendrauf aber schon.16 Eine einzelne Quelle beziffert ihn auf 1,5 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 25 Kilowatt — nur dort genannt, nicht mehrfach bestätigt, deshalb hier als Randnotiz und nicht als gesicherter Wert. [unverifiziert; Quelle: photovoltaik.sh, 20.07.2026: „Ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro kWh wird für die ersten vier Jahre für Anlagen bis 25 kW gewährt“ | https://www.photovoltaik.sh/news/einspeiseverguetung-und-direktvermarktung-neueste-entwicklungen-im-eeg-entwurf-und-netzpaket-der-deutschen-energiewende | photovoltaik.sh 20.07.2026]
Was das für den Speicher bedeutet: Wird die Einspeisevergütung unsicher, zählt jede Kilowattstunde, die dein Kunde selbst verbraucht, mehr als jede, die er ins Netz gibt. Ein Speicher macht aus dieser Unsicherheit einen Vorteil, den der Kunde selbst kontrolliert — unabhängig davon, was das Kabinett am Ende beschließt.
Ob die geplante Übergangszahlung ab 2027 überhaupt eine neue EU-Beihilfegenehmigung braucht und ob sie die bis dahin bekommt, sagt keine der Quellen. Das Raue-Gutachten beschreibt die Förderlücke ab 1.1.2027, der Entwurf plant trotzdem eine Zahlung ab 2027 — wie beides zusammenpasst, bleibt in beiden Texten unerwähnt.17
Und die Frage, die dir jeder Kunde mit unterschriebenem Vertrag stellen wird: Zählt der Vertrag oder der Netzanschluss? Nach dem Gesetzestext zählt keins von beiden direkt — die 20-Jahres-Frist beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage, nicht mit dem Vertragsabschluss.18 Ein heute unterschriebener Auftrag schützt deinen Kunden also nicht automatisch, wenn die Anlage erst im Januar oder Februar 2027 ans Netz geht — nur der tatsächliche Inbetriebnahme-Termin zählt. Sag ihm das, bevor er sich in falscher Sicherheit wiegt.
Was du jetzt für deine Kalkulation und deinen Terminplan brauchst
Wer bis Silvester in Betrieb gehen will, muss den Netzanschluss jetzt beantragen. Nicht im Herbst.
Eine BSW-Solar-Umfrage unter 75 Planern, Projektierern und Installateuren zeigt: Im Schnitt dauert es knapp vier Monate von der Anfrage bis zur Zuweisung eines Netzanschlusspunkts.19 In Extremfällen dauert es mehrere Jahre.20
in Extremfällen mehrere Jahre
Dieselbe Umfrage zeigt, wie die Netzbetreiber dabei kommunizieren: 72 Prozent der Befragten geben ihnen die Schulnote 5 oder 6.21 Das heißt konkret: Wer erst im November anfragt, riskiert den Stichtag zu verfehlen — nicht wegen der Montage, sondern wegen des Netzbetreibers.
Und noch ein Termin, der erst nach der Montage kommt: Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister stehen.22 Eine verspätete Meldung kann die Förderung kürzen.23
Die Registrierung ist Sache deines Kunden als Anlagenbetreiber, nicht deine.24 Trotzdem lohnt es sich, ihn beim letzten Vor-Ort-Termin daran zu erinnern. Ein Kunde, der wegen einer verpassten Monatsfrist Förderung verliert, erinnert sich an dich — nicht an das Formular.
Netzanschlussbegehren für alle Kunden, die noch 2026 in Betrieb gehen wollen, jetzt stellen — nicht erst, wenn die Module da sind.25
In jedem Angebot für 2027 offenlassen, welche Vergütung gilt — keine Zahl behaupten, die es noch nicht gibt.
Kunden mit unterschriebenem Vertrag klar sagen: Der Netzanschluss-Termin entscheidet, nicht das Unterschriftsdatum.
Kunden beim Abschlusstermin auf die Ein-Monats-Frist im Marktstammdatenregister hinweisen.24
Den 29.07.2026 vormerken, aber nicht als Zusage behandeln — noch bestätigt ihn kein Ministerium. unverifiziert
Was ich aus diesem Entwurf mitnehme
Vor zwei Wochen hab ich hier über die neuen KfW-Sätze für die Heizungsförderung geschrieben — auch da ging es um einen Stichtag, nach dem alte Zusagen nicht mehr galten. Diesmal ist der Unterschied: Bei der KfW stand die neue Zahl am Stichtag bereits fest. Beim EEG steht sie noch nicht — und der Stichtag selbst ist bislang nur ein Entwurf.
Was mich daran stört, ist nicht die geplante Kürzung selbst. Es ist, dass ein Gesetzespaket, das eine Branche mit 37 Milliarden Euro Jahresvolumen betrifft, in drei Werktagen durch die Anhörung soll.26 Das ist keine Beteiligung. Das ist eine Formsache.
Was ich daraus mitnehme: Ich schreibe ab jetzt bei jedem Fördertermin dazu, ob er Gesetz ist oder Entwurf. Bisher hab ich das nicht immer sauber genug getrennt — und genau das ist der Unterschied, der hier über eine gültige Zusage entscheidet.
Wenn du diese Woche nur eine Sache machst
Stell für jeden Kunden, der noch 2026 profitieren will, das Netzanschlussbegehren diese Woche — nicht erst, wenn die Module da sind.
Wer bei jedem PV-Kunden mitführt, ob das Netzanschlussbegehren schon läuft und wann die Ein-Monats-Frist im Marktstammdatenregister abläuft, verpasst keinen Stichtag mehr aus reinem Termindruck. Darüber reden wir im Digitalisierungsgespräch.
Digitalisierungsgespräch vereinbaren →Stand 21.07.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.
Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.
- Quelle: § 25 Abs. 1 EEG: „Marktprämien, Einspeisevergütungen oder Mieterstromzuschläge sind jeweils für die Dauer von 20 Jahren zu zahlen“, die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, gesetze-im-internet.de, abgerufen 21.07.2026 ↗ EEG § 25 ↩
- Quelle: Raue-Rechtsgutachten für den BEE, 22.06.2026: „Ab dem 1. Januar 2027 dürfen auf seiner Grundlage keine neuen Beihilfen mehr gewährt werden.“ ↗ Raue-Gutachten 2026 ↩
- Quelle: pv magazine Deutschland, 20.07.2026 (Fachpresse, zitiert den Entwurf) ↗ pv magazine 20.07.2026 ↩
- Quelle: § 25 Abs. 1 EEG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 21.07.2026 ↗ EEG § 25 ↩
- Quelle: Raue-Rechtsgutachten für den BEE, 22.06.2026 ↗ Raue-Gutachten 2026 ↩
- Quelle: BEE-Pressemitteilung, presseportal.de/pm/51135/6316994, 18.07.2026, 11:36 Uhr: „Betroffen sei eine Branche mit mehr als 436.000 Arbeitsplätzen und einem jährlichen Investitionsvolumen von rund 37 Milliarden Euro“, Zitat BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser ↗ BEE 18.07.2026 ↩
- Quelle: c-ober.de, 19.07.2026, bestätigt durch pv magazine Deutschland, 20.07.2026 ↗ pv magazine 20.07.2026 ↩
- Quelle: BEE-Pressemitteilung, presseportal.de/pm/51135/6316994, 18.07.2026: „Für zwei Gesetzesvorhaben dieser Tragweite ist das nicht angemessen.“ ↗ BEE 18.07.2026 ↩
- Quelle: BSW-Solar-Pressemitteilung, presseportal.de/pm/15347/6316987, 18.07.2026: „Auch die Beteiligungsfrist von nur drei Werktagen kritisiert der Verband als unangemessen.“ ↗ BSW-Solar 18.07.2026 ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und -Fördersätze, gültig 01.02.–31.07.2026, abgerufen 21.07.2026 ↗ BNetzA 2026 ↩
- Quelle: pv magazine Deutschland, 20.07.2026: „So ist nun vorgesehen, dass die feste Einspeisevergütung für private Dachanlagen, die neu gebaut werden, zunächst erhalten bleibt.“ ↗ pv magazine 20.07.2026 ↩
- Quelle: pv magazine Deutschland, 20.07.2026: „Allerdings nur für 36 Monate und in Form einer befristeten Übergangszahlung, die unterhalb der bislang geltenden Einspeisevergütung liegt.“ ↗ pv magazine 20.07.2026 ↩
- Quelle: c-ober.de, 19.07.2026: „Wie hoch die abgesenkte Vergütung ausfällt, geht aus den bekannten Eckpunkten nicht hervor.“ ↗ c-ober.de 19.07.2026 ↩
- Quelle: pv magazine Deutschland, 20.07.2026: „die Direktvermarktung zunächst für alle Neuanlagen ab 50 Kilowatt verpflichtet, ab 2028 auch für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 50 Kilowatt, wobei die Grenze 2029 auf weniger als 25 Kilowatt sinkt und für alle Neuanlagen ab dem Jahr 2030 greift.“ ↗ pv magazine 20.07.2026 ↩
- Quelle: Albwerk, Kundeninformation Direktvermarktung: „Neuanlagen ab 100 kW müssen seit 1. Januar 2016 direkt vermarktet werden“, abgerufen 21.07.2026 ↗ Albwerk ↩
- Quelle: c-ober.de, 19.07.2026: „vier Jahre ein Direktvermarktungsbonus an“ ↗ c-ober.de 19.07.2026 ↩
- Quelle: Raue-Rechtsgutachten für den BEE, 22.06.2026, im Vergleich mit pv magazine Deutschland, 20.07.2026 — keine der beiden Quellen erwähnt die Problematik der jeweils anderen ↗ Raue-Gutachten 2026 ↩
- Quelle: § 25 EEG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 21.07.2026: die Zahlungsdauer knüpft an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ↗ EEG § 25 ↩
- Quelle: BSW-Solar, Pressemitteilung, 11.09.2025: „knapp vier Monate von der Stellung des Netzanschlussbegehrens bis zur Zuweisung eines Netzanschlusspunkts“ ↗ BSW-Solar 2025 ↩
- Quelle: BSW-Solar, Pressemitteilung, 11.09.2025: „in extremen Fällen auch mehrere Jahre“ ↗ BSW-Solar 2025 ↩
- Quelle: BSW-Solar, Pressemitteilung, 11.09.2025: „Nahezu drei von vier Befragten (72 Prozent) der 75 Planer, Projektierer und Installateure bewerteten die Kommunikation zu Netzanschlussbegehren mit den Schulnoten 5 oder 6.“ ↗ BSW-Solar 2025 ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister, Registrierungsfristen: „Die Registrierungsfrist für Anlagen und Einheiten beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme der Einheit.“ ↗ MaStR ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister, Registrierungsfristen: „Eine verspätete Registrierung kann eine Reduzierung der Förderung ('Sanktion') zur Folge haben.“ ↗ MaStR ↩
- Quelle: Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister, Registrierungsfristen ↗ MaStR ↩
- Quelle: BSW-Solar, Pressemitteilung, 11.09.2025 ↗ BSW-Solar 2025 ↩
- Quelle: BEE-Pressemitteilung, presseportal.de/pm/51135/6316994, 18.07.2026 ↗ BEE 18.07.2026 ↩
